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leicht zu Täuſchungsverſuchen hinreißen, oder er wird verdroſſen und mißmutig. Das eine wie das andere beeinflußt aber ſeine geſamte Charakterentwicklung in ungünſtigſter Weiſe, und nur zu oft werden Schülerfehler zu Lebensfehlern. Insbeſondere ſind Täuſchungsverſuche ernſter aufzufaſſen, als es mitunter geſchieht, und Schule und Haus ſollten in gemeinſamer Arbeit alles tun, um unſerem heranwachſenden Geſchlecht den koſtbarſten Hort des deutſchen Volkes zu erhalten: Treue und Ehrlichkeit.
5. Mit Genehmigung des Herrn Unterrichtsminiſters iſt von Oſtern 1903 ab an der Anſtalt neben dem Griechiſchen ein Erſatz⸗Unterricht eingerichtet worden. Dieſe Einrichtung beſteht darin, daß für die Schüler der Klaſſen IIIB, IIIA und IB, die nach Erlangung der wiſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährigen Militärdienſt die Anſtalt verlaſſen und ſich einem praktiſchen Beruf widmen wollen, oder die Abſicht haben, auf ein Realgymnaſium oder eine Oberrealſchule überzugehen, an die Stelle des Griechiſchen: Unterricht in Engliſch, Franzöſiſch, Mathematik, bezw. Naturwiſſen⸗ ſchaft tritt. Von den verfügbaren 6 Wochenſtunden fallen in allen drei Klaſſen je 3 dem Engliſchen zu; von den übrigen Stunden kommen in IIIB und IIIA je 2 auf Franzöſiſch und je 1 auf Rechnen und Mathematik, dagegen in IÜB nur 1 auf Franzöſiſch und 2 auf Mathematik und Naturwiſſen⸗ ſchaften. Auf die große Wichtigkeit dieſer Einrichtung für die Schüler, die ſich nach Abſolvierung der IIB einem praktiſchen Beruf zuzuwenden beabſichtigen, wird umſo mehr hingewieſen, als die früher für die Verſetzung nach IA angeordnete Schlußprüfung in Wegfall gekommen iſt; die Schüler, die am Erſatz⸗Unterrichte teilnehmen, werden ebenſo durch den Beſchluß der Lehrerkonferenz nach llA verſetzt wie diejenigen, die griechiſchen Unterricht genießen, und können ohne Aufnahmeprüfung in die A eines Realgymnaſiums eintreten.
6. Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 20 April, vormittags 8 Uhr mit der Aufnahmeprüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldung bis zum Samstag, den 15. April entgegennimmt. Der Meldung ſind ſofort beizufügen: 1. ein Geburtsſchein, 2. ein Impfſchein, vom 12. Jahre an ein Wiederimpfſchein, 3. ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Lehranſtalt.— Zur Aufnahme in Sexta iſt es erforderlich, daß der Knabe ſein neuntes Lebensjahr vollendet hat; insbeſondere wird darauf aufmerkſam gemacht, daß der aufzunehmende Knabe auch die lateiniſche Schrift muß leſen und ſchreiben können; im Rechnen iſt die Kenntnis der vier Spezies in unbenannten Zahlen notwendig.
7. Auf folgende Punkte möchte der Unterzeichnete die Eltern und Penſionshalter noch beſonders aufmerkſam machen:
a. Dringend bitte ich anch diesmal die Eltern, die Lektüre ihrer Söhne möglichſt ſorgfältig zu beaufſichtigen. Welche böſen Folgen die ſchamloſe Schund- und Schmutzliteratur, die ſich in Deutſchland immer mehr breit macht, ſchon gezeitigt, wie viele Seelen ſie für immer vergiftet hat, iſt jetzt allgemein bekannt. Insbeſondere ſind alle diejenigen Schriften verwerflich, welche die Phantaſie der Jugend in ungeſunder Weiſe reizen, wie Verbrecher⸗ und Detektivromane und ähn⸗ liche Erzählungen, welche die Jugend ſittlich verwirren und mitunter auf gefährliche Bahnen führen. Auch vor ſolchen Schriften möchte ich warnen, die in religiöſer Hinſicht Hypotheſen bedenklichſter Art unter das Volk und auch die Jugend bringen, die wiſſenſchaftlich oft gar nicht begründet ſind;
b. bitte ich alle Angehörigen der Schüler, dieſen nicht zu viel Taſchengeld zukommen zu laſſen, das ſie nur zu unnützen Ausgaben, oft für geradezu ſchädliche Dinge, verführt und dadurch von ihrem eigentlichen Ziele ablenkt.
c) Weiterhin erſuche ich alle Familien, die Schüler in ihr Haus aufgenommen haben, auf die Erhaltung der Schuldisziplin wie überhaupt der Zucht und Sitte ernſtlich bedacht zu ſein, ins⸗ beſondere auch dafür zu ſorgen, daß die Schüler im Sommer nach 9, im Winter nach 8 Uhr(die der Unter⸗ und Mittelklaſſen nach 7 Uhr) abends ohne beſondere Erlaubnis von ſeiten der Schule ihre Wohnung nicht verlaſſen. Die Schulgeſetze ſind nicht, wie man oft fälſchlich annimmt, der Schule, ſondern der Schüler ſelbſt wegen da, nicht um ſie ihrer Freiheit zu berauben, ſondern um


