24 (eventl. bezüglich der Wiederimpfung), 3. ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Lehranſtalt. Zur Aufnahme in Sexta iſt es erforderlich, daß der Knabe ſein neuntes Lebensjahr vollendet hat; insbeſondere wird darauf aufmerkſam gemacht, daß der aufzunehmende Knabe auch die lateiniſche Schrift muß leſen und ſchreiben können; im Rechnen iſt die Kenntnis der 4 Spezies in unbenannten Zahlen oiivendig⸗
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Um ein gedeihliches Zuſammenwirken von Schule und Haus zu fördern, haben ſümtliche Lehrer der Anſtalt beſtimmte Stunden, die den Schülern bekannt gegeben ſind, angeſetzt, in denen ſie in ihrer Wohnung Anfragen und Wünſche entgegenzunehmen bereit ſind. Die Eltern unſerer Gihüler werden gebeten, ſich gegebenen Falles zunächſt mit den Herren Klaſſenlehrern und Fachlehrern in Verbindung zu ſetzen.—
Es iſt ſehr zu bedauern, daß der Prozentſatz der auf Grund ärztlicher Atteſte für längere oder kürzere Zeit vom Turnen zu dispenſierenden Schüler unverhältnismäßig hoch iſt. An die Eltern unſerer Schüler richte ich deshalb die Bitte, künftighin nur in wirklich dringenden Fällen Geſuche um Befreiung vom Turnen an mich einzureichen.
Auswärtige Schüler dürfen ihre hieſige Wohnung nur nehmen oder wechſeln mit der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors.
An diejenigen Bürger der Stadt, die Schüler des Gymnaſiums in ihr Haus aufgenommen haben, richte ich die Bitte, ſowohl in ihrem Intereſſe, als in dem der Schüler und der Stadt auf die Erhaltung der Disziplin auch ihrerſeits zu achten. Insbeſondere bitte ich dafür zu ſorgen, daß die Schüler im Sommer nach 9, im Winter nach 8 Uhr abends ohne beſondere Erlaubnis des Direktors oder des Ordinarius ihre Wohnung nicht verlaſſen; auch bitte ich, nach dieſer Zeit keine Beſuche anderer Schüler zu geſtatten, jedenfalls keine größeren und regelmäßigen Beſuche zu irgend einer Zeit zuzulaſſen. Durch rechtzeitige Verhinderung, bezw. Anzeige derſelben, ſowie durch Mit⸗ wirkung zur Wahrung von Sitte und Anſtand können auch die Hauswirte weſentlich zur Aufrecht⸗ erhaltung einer guten Zucht beitragen und der Verhängung ſchwerer Strafen vorbeugen. Kommen Ungehörigkeiten vor, ſo muß ſofort Anzeige erſtattet werden, wenn die Hauswirte ſich nicht ſelbſt zu Mitſchuldigen machen und ſich unangenehme Folgen zuziehen wollen.
An die hieſigen Geſchäf tsleute richte ich hiermit das dringendſte Erſuchen, wenn ſie ſich vor Schaden bewahren wollen, den auswärtigen Schülern unter keinen Umſtänden Waren auf Borg zu verabfolgen, oder gar bares Geld zu leihen, da die Eltern der betr. Schüler das Recht haben, die Zahlung zu verweigern.—
Die in Dillenburg wohnenden Eltern ſind in der günſtigen Lage, das Verhalten ihrer Söhne
außerhalb der Schule ſelbſt zu überwachen. Umſomehr darf ich die Erwartung ausſprechen, daß ſier jeder Uebertretung der Sehrordnung von ſeiten ihrer Söhne mit Nachdruck entgegentreten und da⸗ durch dieſe vor ſchwerer Schädigung, ſich ſelbſt vor butteren Erfahrungen bewahren.
Der Rönigl. Gymnaſial-Direktor:
Prof. Dr. Langsdorf.
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