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Wirtſchaft und Kultur. Leipzig 1905.— Dichter der Befreiungskriege. Von Schmitz⸗Mancyv. Paderborn 1905. — Bomberg, Friedrich Schiller in ſeinem Leben und Wirken. Der deutſchen Jugend dargeſtellt. Langenſalza 1905. — Fürſt Bismarck. Ein Lebensbild von M. von Felſeneck.— E. Falch, Deutſche Göttergeſchichte.— E. Falch, Die Sage von den Wälſungen und Niflungen. Der Jugend erzählt. Teubner 1904.— F. Thies, Himmel und Erde. Spamer 1904.— Fr. Otto, Das Tabakskollegium. Spamer.— Henningſen, Deutſche Briefe. Spamer. — Deutſches Knabenbuch. 18. Stuttgart.(Noch nicht abgeſchloſſen).
2. Geographiſcher AIpparat.
Karte von Aſien und Karte von Heſſen⸗Naſſau, von Guſt. Richter. Verlag Bädeker, Eſſen.
3. Phyfikaliſcher Hpparat.
Vom Unterſekundaner Rückert wurden 2 von ihm ſelbſt angefertigte Modelle geſchenkt.
4. Curnapparat. 1 Sprungmatratze. 1 Kletterſtange. 1 Stange für ein Reck.
5. Teichenapparat. 6. Gefang.
Rabich, Schillerfeier. Partitur und 60 Stimmen. Mozart, Weihe des Geſanges. Partitur und 70 Stimmen. — Reineke, Muſik zu Tell, für Klavier zu 4 Händen.
Von dem Vater eines Schülers wurden 20 Mk. geſtiftet für
Modelle: Krüge, Kupferkeſſel.
Ausſchmückung der Aula.
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Den gütigen Gebern wird hiermit der gebührende Dank ausgeſprochen.
Die Bibliotheken verwaltete Prof. Kegel, die geographiſchen Lehrmittel Oberlehrer Zülch, die phyſikaliſchen Profeſſor Wagner, die naturgeſchichtlichen Sammlungen Lehrer a. G. George, die Lehrmittel für Geſangsunterricht Lehrer a. G. Höfer, für Turnunterricht Lehrer a. G. Höfer und Oberlehrer Dr. Unbehaun; die Lehrmittel für den Zeichenunterricht Lehrer a. G. George.
VII. Stiftungen und Anterſtützungen der Schüler.
. 1. Das Spieß⸗Stipendium, das nach§ 4 des Statuts„zur Auszeichnung talentvoller, braver und fleißiger Schüler der Prima und Oberſekunda“ verwendet werden ſoll, iſt für das Rechnungsjahr 1905/1906 im Betrage von 30 Mark dem Oberprimaner Hirz verliehen worden.
4 2. Die Zahl der Freiſchüler während des Rechnungsjahres 1905/06 betrug 35, die Summe des erlaſſenen Schulgeldes 2941 Mark.
VIII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern, bezw. die Vertreter derſelben.
1. Es wird von neuem darauf aufmerkſam gemacht, daß nach einem Miniſterial⸗Erlaß vom 21. September 1892, bezw. vom 11. Juli 1885,„Schüler, die, ſei es in der Schule oder beim Turnen und Spielen, auf der Badeanſtalt oder auf gemeinſamen Ausflügen, kurz, wo die Schule für eine angemeſſene Beaufſichtigung verantwortlich iſt, im Beſitze von gefährlichen Waffen, insbeſondere von Piſtolen und Revolvern, betroffen werden, mindeſtens mit der Androhung der Verweiſung von der Anſtalt, im Wiederholungsfalle aber unnachſichtlich mit Verweiſung zu beſtrafen ſind.“


