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22. September 1903. S. 8919. Der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Anton Bellgard wird zum Oberlehrer ernannt und der hieſigen Anſtalt überwieſen.
9. Oktober 1903. S. 9361. Die am Monats⸗ oder Vierteljahresende fällig werdenden Dienſtbezüge der Beamten ſollen fortan allgemein, ſobald der letzte Tag des Monats auf einen Sonn⸗ oder Feſttag fällt, ſchon am vorhergehenden Tage, und falls dieſer gleichfalls ein Sonn⸗- oder Feſttag iſt, bereits am drittletzten Tage des Monats ausgezahlt werden.
16. Oktober 1903. S. 9451. Die Ermächtigung zur Ausſchmückung und Erleuchtung öffentlicher Amtsgebäude iſt durch Allerhöchſten Erlaß auf alle fiskaliſchen Anlagen und Beſitzſtände ausge⸗ dehnt worden.
30. Oktober 1903. S. 9717. Bei dem Tode außerdeutſcher Souveräne und Fürſtlichkeiten haben Reichs⸗ und preußiſche Staatsgebäude nur auf ausdrücklichen Befehl Sr. Majeſtät halbmaſt zu flaggen.
25. November 1903. S. 10 690. Zahlungen aus öffentlichen Kaſſen ſind an der Kaſſe in Empfang, zu nehmen. Falls Zahlung an einem andern Orte geſchieht, iſt der Betrag um das Porto zu kürzen.
20. November 1903. S. 10 462. Wer am Schluſſe des Lehrgangs der Oberſekunda die Schule verläßt, ohne in die IB verſetzt zu ſein, darf zur Prüfung behufs Nachweiſes der Primareife als ſogen. Extraneer früheſtens gegen den Schluß des auf den Abgang von der Schule folgenden Halbjahrs zugelaſſen werden.
27. November 1903. S. 10 820. Die Feier des 2. September als eines nationalen Feſttages ſoll auch fernerhin in der bisherigen Weiſe mit Ausſetzung des Unterrichts ſtattfinden.
4. Januar 1904. S. 21. Die Stundenpläne ſind möglichſt ſo einzurichten, daß nicht auf einen Tag 8 oder gar 9 Stunden gehäuft, oder Zwiſchenſtunden freigelaſſen oder die Mittagspauſe auf eine Stunde verkürzt wird.
20. Januar 1904. S. 421. Ausländer ſind zur Beſichtigung höherer Lehranſtalten nur mit der Erlaubnis des Herrn Miniſters zuzulaſſen.
13. Februar 1904. S. 11453. Die allmähliche Einführung der lateiniſchen Grammatik von Müller, Ausgabe B von IIIB an aufwärts wird genehmigt.
12. Februar 1904. S. 11 452. Die allmähliche Einführung der Geſchichtsbücher von Neubauer von Oſtern dieſes Jahres ab wird genehmigt.
IV. Chronik des Gymnaſiums.
Das Schuljahr begann Montag, den 20. April mit der Aufnahmeprüfung. Der Unterricht nahm am Dienstag, den 21. April ſeinen Anfang.
Zur Vertretung eines erkrankten Lehrers waren der Anſtalt überwieſen: der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Canſtein für das Sommerhalbjahr. Außerdem traten in das Lehrerkollegium ein der wiſſenſchaftliche Hilfslehrer Dr. Unbehaun), der durch Verfügung des K. P. S. K. vom 27. 5. 03 S. 5480 zum Oberlehrer ernannt wurde, und der Oberlehrer Bellgard.*)
Am 8., 9. und 10. Juni wurde die Anſtalt durch den Königlichen Provinzial⸗Schulrat Herrn Geheimrat Dr. Paehler einer Reviſion unterzogen.
*) Johannes Unbehaun, geboren am 6. April 1871, evangeliſcher Konfeſſion, erlangte Oſtern 1889 das Zeugnis der Reife am Gymnaſium Erneſtinum zu Gotha und ſtudierte Naturwiſſenſchaft, Mathematik und Philoſophie in Jena, Berlin und Marburg. Nachdem er am 15. Februar 1896 den Titel Dr. phil. erworben hatte, beſtand er im Januar 1900 die Staatsprüfung. Im Jahr 1900/01 abſolvierte er an der Klingerſchule zu Frankfurt am Main das Seminarjahr und war ſeitdem als wiſſenſchaftlicher Hilfslehrer tätig in Oberlahnſtein, Limburg und Dillenburg.
*r) Anton Bellgard, geboren 14. Juli 1867, evangeliſcher Konfeſſion, abſolvierte 1886 das Gymnaſium zu Frankfurt am Main und ſtudierte klaſſiſche Philologie zu Marburg und Bonn. In Marburg beſtand er am 10. November 1893 die Staatsprüfung. Nachdem er das Seminarjahr in Kaſſel und das Probejahr in Frankfurt a. M. abgeleiſtet hatte, war er als wiſſenſchaftlicher Hilfslehrer an verſchiedenen höheren Schulen in Frankfurt a. M. beſchäftigt.


