Jahrgang 
1900
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VII. Stiftungen und Anterſtützungen der Schüler.

1. Das Spieß⸗Stipendium, das nach§ 4 des Statutszur Auszeichnung talentvoller, braver und fleißiger Schüler der Prima und Oberſekunda verwendet werden ſoll, iſt für das Rechnungsjahr 1899/1900 im Betrage von 30 Mark dem Oberprimaner Hauſe verliehen worden.

2. Die Zahl der Freiſchüler während des Rechnungsjahres 1899/1900 betrug 30, die Summe des erlaſſenen Schulgeldes 2 520 Mark.

3. Auf allergnädigſte Veranlaſſung Sr. Majeſtät des Kaiſers waren der Anſtalt zur Verleihung als Prämien zugewieſen worden 9 Exemplare des Werkes: Unſer Kaiſer von Büxenſtein, welche den Schülern Knodt(IB), Encke(IIA), Weber(IIB), Süskind und Löw(IIIA), Herr(III B), Henſel II(IV), Klock(V) und Neuſchäfer(VI), 3 Exemplare: Deutſchlands Seemacht ſonſt und jetzt v. Wislicenus, die den Schülern Koch(IA), Schmidt(1B), und Jancke(IIIA) und 8 Exemplare: Urkunde über die Einweihung der evangeliſchen Erlöſerkirche in Jeruſalem und Anſprache Sr. Majeſtät des Kaiſers, welche den Schülern Iſing(IB), Weimar(IIA), Holighaus(IIB), Hartung und von der Heyde(IIIB), Nöll(IV), Hofmann(V) und Krug(VI) zuerkannt wurden.

VIII. Mitteilungen

an die Schüler und deren Eltern bezw. die Vertreter derſelben.

1. Es wird von neuem darauf aufmerkſam gemacht, daß nach einem Miniſterial-Erlaß vom 21. September 1892, bezw. vom 11. Juli 1895,Schüler, die, ſei es in der Schule oder beim Turnen und Spielen, auf der Badeanſtalt oder auf gemeinſamen Ausflügen, kurz wo die Schule für eine ange meſſene Beaufſichtigung verantwortlich iſt, im Beſitze von gefährlichen Waffen, insbeſondere von Piſtolen und Revolvern, betroffen werden, mindeſtens mit der Androhung der Verweiſung von der Anſtalt, im Wiederholungsfalle aber unnachſichtlich mit Veweiſung zu beſtrafen ſind.

2. Nach Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums müſſen künftig die Abmeldungen von Schülern allgemein ſpäteſtens in der auf den Tag des Schulſchluſſes folgenden Woche eines Unter⸗ richts⸗Vierteljahrs erfolgen. In beſonderen Fällen kann dieſe Friſt auf Anſuchen um einige Tage verlängert werden; dies hat jedenfalls dann zu geſchehen, wenn bei dem Abmeldungstermin zu Weihnachten oder Oſtern die Friſt ſchon vor dem 2. Januar oder dem 1. April ablaufen würde. Iſt eine Abmeldung in der eingeräumten Friſt nicht erfolgt, ſo tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein.

3. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April, vormittags 8 Uhr mit der Aufnahme⸗ prüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldungen bis zum Samſtag, den 21. April,⸗ entgegennimmt. Der Meldung ſind beizufügen: 1) ein Geburtsſchein, 2) ein Impfſchein(evtl. bezüglich der Wiederimpfung), 3) ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Lehranſtalt. Zur Aufnahme in-Sexta iſt es erforderlich, daß der Knabe ſein neuntes Lebensjahr vollendet hat; insbeſondere wird darauf aufmerkſam gemacht, daß der aufzunehmende Knabe auch die lateiniſche Schrift muß leſen und ſchreiben können; im Rechnen iſt die Kenntnis der 4 Spezies in unbenannten Zahlen notwendig.