Jahrgang 
1899
Einzelbild herunterladen

19

VII. Stiftungen.

Das Spieß⸗Stipendium, das nach§ 4 des Statutszur Auszeichnung talentvoller, braver und fleißiger Schüler der Prima und Oberſekunda verwendet werden ſoll, iſt für das Rechnungsjahr 1898/99 im Betrage von 30 Mark dem Oberſekundaner Paul Stiel verliehen worden.

Auf allergnädigſte Veranlaſſung Sr. Majeſtät des Kaiſers waren der Anſtalt zur Verleihung als Prämien zugewieſen worden 4 Exemplare des Werkes:Unſer Kaiſer von Büchſenſtein, welche den Schülern Döring(UI), Schumann(OI1), Winkelmann(V) und Kroh(VI), und 1 Exemplar des Werkes:Deutſchlands Seemacht ſonſt und jetzt, das dem Obertertianer Nöll zuerkannt wurde.

VIII. Mitteilungen

an die Schüler und deren Eltern bezw. die Vertreter derſelben.

1. Es wird von neuem darauf aufmerkſam gemacht, daß nach einem Miniſterial-Erlaß vom 21. September 1892, bezw. vom 11. Juli 1895,Schüler, die, ſei es in der Schule oder beim Turnen und Spielen, auf der Badeanſtalt oder auf gemeinſamen Ausflügen, kurz wo die Schule für eine ange meſſene Beaufſichtigung verantwortlich iſt, im Beſitze von gefährlichen Waffen, insbeſondere von Piſtolen und Revolvern, betroffen werden, mindeſtens mit der Androhung der Verweiſung von der Anſtalt, im Wiederholungsfalle aber unnachſichtlich mit Verweiſung zu beſtrafen ſind.

2. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 10. April, vormittags 8 Uhr mit der Aufnahme⸗ prüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldungen bis zum Samstag, dem 8. April, entgegennimmt. Der Meldung ſind beizufügen: 1) ein Geburtsſchein, 2) ein Impfſchein(evtl. bezüglich der Wiederimpfung), 3) ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Lehranſtalt. Zur Aufnahme in Sexta iſt es erforderlich, daß der Knabe ſein neuntes Lebensjahr vollendet hat, insbeſondere wird darauf aufmerkſam gemacht, daß der aufzunehmende Knabe auch die lateiniſche Schrift muß leſen und ſchreiben können; im Rechnen iſt die Kenntnis der 4 Spezies in unbenannten Zahlen notwendig.

. Auswärtige Schüler dürfen ihre hieſige Wohnung nur nehmen oder wechſeln mit der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors.

An diejenigen Bürger der Stadt, die Schüler des Gymnaſiums in ihr Haus aufgenommen haben, richte ich die dringende Bitte, ſowohl in ihrem Intereſſe, als in dem der Schüler und der Stadt auf die Erhaltung der Disziplin auch ihrerſeits zu achten. Insbeſondere bitte ich dafür zu ſorgen, daß die Schüler im Sommer nach 9, im Winter nach 8 Uhr abends ohne beſondere Erlaubnis des Direktors oder des Ordinarius ihre Wohnung nicht verlaſſen; auch bitte ich, nach dieſer Zeit keine Beſuche anderer Schüler zu geſtatten, jedenfalls keine größeren und regelmäßigen Beſuche zu irgend einer Zeit zuzulaſſen. Durch rechtzeitige Verhinderung, bezw. Anzeige derſelben, ſowie durch Mitwirkung zur Wahrung von Sitte und Anſtand können auch die Hauswirte weſentlich zur Aufrechterhaltung einer guten Zucht beitragen und der Verhängung ſchwerer Strafen vorbeugen. Kommen Ungehörigkeiten vor, ſo muß ſofort Anzeige erſtattet werden, wenn ſich die Hauswirte nicht ſelbſt zu Mitſchuldigen machen und unangenehme Folgen zuziehen wollen.

Die in Dillenburg wohnenden Eltern ſind in der günſtigen Lage, das Verhalten ihrer Söhne außerhalb der Schule ſelbſt zu überwachen. Umſomehr darf ich die Erwartung ausſprechen, daß ſie jeder Übertretung der Schulordnung von ſeiten ihrer Söhne mit Nachdruck entgegentreten und dadurch dieſe vor ſchwerer Schädigung, ſich ſelbſt vor bitteren Erfahrungen bewahren.

Der Königliche Gymnaſial⸗Dixektor: Prof. Dr. Langsdorf.