Jahrgang 
1898
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3. Zuwachs zum phyſikaliſchen und zum naturwiſſenſchaftlichen Apparat.

Neu angeſchafft: Fünf Maß⸗Cylinder, Schiefe Ebene mit Maßvorrichtungen, Schwungmaſchine, Modell einer hydrauliſchen Preſſe, Modelle der Pumpen und der Feuerſpritzen, Winkelſpiegel, Zerlegbares Augenmodell, Apparat für die Ausdehnung der feſten Körper, Rebenſtorf'ſche Thermoapparate, Inklinatorium, Waſſerluftpumpen, Teller und Gebläſe, Modell eines Uhrwerks, Aneroidbarometer. 1

Geſchenkt wurde von dem Sextaner W. Lehr ein ausgeſtopfter Eichelhäher und von dem Sextaner E. Rückert eine ausgeſtopfte Schleiereule.

f. 5 H: 8 Abiturienten von Oſtern 1897 ſchenkten die Büſte Kaiſer Friedrich III.,

4. Sonſtige Geſchenke die diesjährigen Abiturienten die Büſte des Fürſten Bismarck mit Conſole

zur Ausſchmückung der Aula. Allen gütigen Gebern wird hierdurch der herzlichſte Dank ausgeſprochen.

VII. Stiftungen.

Das Spieß⸗Stipendium, das nach§ 4 des Statuts zurAuszeichnung talentvoller, braver und fleißiger Schüler der Prima und Oberſekunda verwendet werden ſoll, iſt für das Rechnungsjahr 1897/98 im Betrage von 30 Mark dem Oberprimaner Paul Hornbruch verliehen worden.

VIII. Mitteilungen

an die Schüler und deren Eltern bezw. die Vertreter derſelben.

1. Es wird von neuem darauf aufmerkſam gemacht, daß nach einem Miniſterial-Erlaß vom 21. September 1892, bezw. vom 11. Juli 1895,Schüler, die, ſei es in der Schule oder beim Turnen und Spielen, auf der Badeanſtalt oder auf gemeinſamen Ausflügen, kurz wo die Schule für eine ange⸗ meſſene Beaufſichtigung verantwortlich iſt, im Beſitze von gefährlichen Waffen, insbeſondere von Piſtolen und Revolvern, betroffen werden, mindeſtens mit der Androhung der Verweiſung von der Anſtalt, im Wiederholungsfalle aber unnachſichtlich mit Verweiſung zu beſtrafen ſind.

2. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 18. April, vormittags 8 Uhr mit der Aufnahme⸗ prüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldungen bis zum Samſtag, dem 16. April, entgegennimmt. Der Meldung ſind beizufügen 1) ein Geburtsſchein, 2) ein Impfſchein(evtl. bezüglich der Wiederimpfung), 3) ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Lehranſtalt. Zur Aufnahme in Sexta iſt es erforderlich, daß der Knabe ſein neuntes Lebensjahr vollendet hat.

Auswärtige Schüler dürfen ihre hieſige Wohnung nur nehmen oder wechſeln mit der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors.

An diejenigen Bürger der Stadt, die Schüler des Gymnaſiums in ihr Haus aufgenommen haben, richte ich die dringende Bitte, ſowohl in ihrem Intereſſe, als in dem der Schüler und der Stadt auf die Erhaltung der Disziplin auch ihrerſeits zu achten. Insbeſondere bitte ich dafür zu ſorgen, daß die Schüler im Sommer nach 9, im Winter nach 8 Uhr abends ohne beſondere Erlaubnis des Direktors oder des Ordinarius ihre Wohnung nicht verlaſſen; auch bitte ich, nach dieſer Zeit keine Beſuche anderer Schüler zu geſtatten, jedenfalls keine größeren und regelmäßigen Beſuche zu irgend einer Zeit zuzulaſſen. Durch rechtzeitige Verhinderung, bezw. Anzeige derſelben, ſowie durch Mitwirkung zur Wahrung von Sitte und Anſtand können auch die Hauswirte weſentlich zur Aufrechterhaltung einer guten Zucht beitragen und der Verhängung ſchwerer Strafen vorbeugen. Kommen Ungehörigkeiten vor, ſo muß ſofort Anzeige erſtattet werden, wenn ſich die Hauswirte nicht ſelbſt zu Mitſchuldigen machen und unangenehme Folgen zuziehen wollen.

Die in Dillenburg wohnenden Eltern ſind in der günſtigen Lage, das Verhalten ihrer Söhne außerhalb der Schule ſelbſt zu überwachen. Umſomehr darf ich die Erwartung ausſprechen, daß ſie jeder Uebertretung der Schulordnung von ſeiten ihrer Söhne mit Nachdruck entgegentreten und dadurch dieſe vor ſchwerer Schädigung, ſich ſelbſt vor bitteren Erfahrungen bewahren.

Der Königliche Gymnaſial⸗Direktor: Prof. Dr. Langsdorf.