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3. Zuwachs zum phyſtkaliſchen und zum naturwiſſenſchaftlichen Apparat. Neu angeſchafft: eine Influenzmaſchine.
Geſchenkt wurde von dem Oberſekundaner F. Selbach eine Dunkelkammer für Beobachtung von Röntgenſtrahlen, von dem Obertertianer A. Landfried ein ausgeſtopfer Kiebitz.—
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V. Stiftungen.
Die Zinſen der Spieß-Stiftung, die nach§ 4 des Statuts zur„Auszeichnung talentvoller, braver und fleißiger Schüler“ der Prima und Oberſekunda verwendet werden ſollen, ſind bis jetzt dreimal zur Verteilung gelangt, und zwar für das Rechnungsjahr 1894/95 an den Oberſekundaner Wilhelm Stiel, für 1895/96 an den Oberprimaner Adolf Müller und für das Jahr 1896/97 an den Unter⸗ primaner Adolf Hecker.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern bezw. die Vertreter derſelben.
1. Es wird wiederholt darauf aufmerkſam gemacht, daß nach einem Miniſterial⸗Erlaß vom 21. September 1892 bezw⸗ vom 11. Juli 1895,„Schüler, die, ſei es in der Schule oder beim Turnen und Spielen, auf der Badeanſtalt oder auf gemeinſamen Ausflügen, kurz wo die Schule für eine angemeſſene Be⸗ aufſichtigung verantwortlich iſt, im Beſitze von gefährlichen Waffen, insbeſondere von Piſtolen und Revolvern, betroffen werden, mindeſtens mit der Androhung der Verweiſung von der Anſtalt, im Wiederholungsfalle aber unnachſichtlich mit Verweiſung zu beſtrafen ſind.“
2. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 26. April, vormittags 8 Uhr mit der Aufnahme⸗ prüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldungen bis zum Samſtag, den 24. April entgegennimmt. Der Meldung ſind beizufügen 1) ein Geburtsſchein, 2) ein Impfſchein(evtk. bezüglich der Wiederimpfung), 3) ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Lehranſtalt.— Zur Aufnahme in die Sexta iſt es erforderlich, daß der Knabe ſein neuntes Lebensjahr vollendet hat.
Auswärtige Schüler dürfen ihre hieſige Wohnung nur nehmenoderwechſeln mit der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors.
An diejenigen Bürger der Stadt, die Schüler des Gymnaſiums in ihr Haus aufgenommen haben, richte ich die dringende Bitte, ſowohl in ihrem Intereſſe, als in dem der Schüler und der Stadt auf die Erhaltung der Disziplin auch ihrerſeits zu achten. Insbeſondere bitte ich dafür zu ſorgen, daß die Schüler im Sommer nach 9, im Winter nach 8 Uhr abends ohne beſondere Erlaubnis des Direktors oder des Ordinarius ihre Wohnung nicht verlaſſen; auch bitte ich, nach dieſer Zeit keine Beſuche andrer Schüler zu geſtatten, jedenfalls keine größeren und regelmäßigen Beſuche zu irgend einer Zeit zuzulaſſen. Durch rechtzeitige Verhinderung, bezw. Anzeige derſelben, ſowie durch Mitwirkung zur Wahrung von Sitte und Anſtand können auch die Hauswirte weſentlich zur Aufrechterhaltung einer guten Zucht beitragen und der Verhängung ſchwerer Strafen vorbeugen. Kommen Ungehörigkeiten vor, ſo muß ſofort Anzeige erſtattet werden, wenn ſich die Hauswirte nicht ſelbſt zu Mitſchuldigen machen und unangenehme Folgen zuziehen wollen.
Die in Dillenburg wohnenden Eltern ſind in der günſtigen Lage, das Verhalten ihrer Söhne außerhalb der Schule ſelbſt zu überwachen. Umſomehr darf ich die Erwartung ausſprechen, daß ſie jeder Uebertretung der Schulordnung von ſeiten ihrer Söhne mit Nachdruck entgegentreten und dadurch dieſe vor ſchwerer Schädigung, ſich ſelbſt vor bitteren Erfahrungen bewahren.
Der Hönigliche Gymnaſial⸗Direktor: Prof. Dr. Langsdorf.


