Jahrgang 
1895
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Das neue Schuljahr beginnt Montag den 22. April, vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahme⸗ prüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldungen bis zum Samſtag, den 20. April annimmt. Der Unterricht nimmt ſeinen Anfang Dienstag den 23. April, vormittags 7 Uhr mit der Verſammlung aller Schüler in der Aula des Gymnaſiums. Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete neunte Jahr erforderlich.

Ortsfremde Schüler dürfen ihre Wohnung nur nehmen oder wechſeln nach vorhergehender Genehmigung des Direktors.

An die Herren Hauswirte, Koſt⸗ und Quartiergeber richten wir die dringende Bitte, ſowohl in ihrem Intereſſe, als in dem der Schüler des Gymnaſiums und der Stadt auf die Erhaltung der Disziplin auch ihrerſeits zu achten. Insbeſondere bitten wir dafür zu ſorgen, daß die Schüler im Sommer nach 9, im Winter nach 8 Uhr abends ohne beſondere Erlaubnis des Direktors oder Ordinarius ihre Wohnung nicht mehr verlaſſen; ferner bitten wir nach dieſer Zeit keine Beſuche anderer Schüler zu geſtatten, jedenfalls keine größeren und regelmäßigen Beſuche zu irgend einer Zeit zuzulaſſen. Durch rechtzeitige Verhinderung bezw. Anzeige derſelben, ſowie durch Wahrung von Sitte und Anſtand können auch die Hauswirte und Quartiergeber weſentlich zur Aufrechterhaltung einer guten Zucht beitragen und die Verhängung ſchwerer Strafen verhindern. Kommen Ungehörigkeiten vor, ſo muß davon ſofort Anzeige erſtattet werden, wenn ſich die Quartiergeber nicht ſelbſt zu Mitſchuldigen machen und für ſich ſelbſt nicht unangenehme Folgen herbeiführen wollen.

Die im Gymnaſialort wohnenden Eltern ſind in der günſtigen Lage, das häusliche Verhalten ihrer Söhne ſelbſt überwachen zu können. Um ſo mehr dürfen wir die Erwartung ausſprechen, daß ſie jeder Uebertretung der Schulordnung von ſeiten ihrer Söhne mit Nachdruck entgegentreten und dadurch dieſe vor ſchwerer Schädigung, ſich ſelbſt vor mancher traurigen Erfahrung bewahren.

Die königliche Gymnaſialdirektion.