Verf. des Pr. Sch.⸗K. v.
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6. Januar 1894:
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II. Auszüge aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden. 12. April 1893: Mitteilung, daß dem Oberlehrer Kegel durch den Herrn
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Miniſter das Prädikat„Profeſſor“ beigelegt worden iſt. Die Direktoren ſollen binnen 4 Wochen berichten über ihre Erfahrungen bei Abhaltung der Abſchlußprüfungen.
Die Kandidaten des höheren Schulamts ſollen jährlich an d. Kgl. Pr. Schulkollegien Notizen einreichen behufs Auf— ſtellung einer Liſte derſelben.
Vorſchläge zur Einführung neuer Lehrbücher nach den neuen Lehrplänen ſollen bis 1. Juni an das Pr. Schulkollegium eingereicht werden.
Der Miniſter hat den Profeſſoren Hetzel und Kegel den Rang der Räte 4. Klaſſe erteilt.—
Oberlehrer Hartwig erhält die feſte Zulage von 900 Mk. jährlich.—
Miniſterialverf. über die Reihenfolge, in der die Lehrer in den Programmen aufgeführt werden ſollen.
Dem Zeichenlehrer Peter Presber wird aus Anlaß ſeines 50jährigen Dienſtjubiläums der Kronenorden 4. Klaſſe mit der Zahl 50 verliehen.
Die Sekunda ſoll im lateiniſchen Unterricht getrennt werden und es wird zu dieſem Behufe Hülfslehrer Zülch der Anſtalt zugewieſen, mit der Beſtimmung, daß derſelbe wöchentlich 9 Unterrichtsſtunden erteilen ſoll.
Es wird die Einrichtung getroffen, daß der Unterricht im Winterſemeſter um 8 Uhr ſeinen Anfang nehmen ſoll, aber vom 13. November bis 3. Februar erſt um 8 Uhr 30 Min. Der Schluß ſoll um 12 Uhr erfolgen. Der Unterricht am Nachmittag ſoll von 2— 4 Uhr dauern.
Abſchrift einer Miniſterialverfügung wird mitgeteilt, wonach die öffentlichen Frühjahrsprüfungen für alle Zukunft fort⸗ fallen ſollen.
Müller⸗Junge, Lehrbuch der alten Geſchichte iſt zur Ein⸗ führung v. 1. April 1894 an genehmigt.
Betrifft die Vereidigung von Lehrern, die neu angeſtellt werden. Es werden zwei Erlaſſe des Kultusminiſters mitgeteilt, betr. die Reife⸗ x. x. Abſchlußprüfung.
Die Einführung von„Holzweißig, Lateiniſche Grammatik für Schule“ wird für den 1. April genehmigt.
Abſchrift einer Miniſterialverfügung, nach der über diejenigen Lehrer, die Penſionäre halten, oder Privatſtunden halten, jährlich am 10. März tabellar. Berichte erſtattet werden ſollen. Abſchrift einer Miniſterialverfügung, welche beſtimmt, unter welchen Bedingungen der Bibliothek gehörige Handſchriften verliehen werden dürfen.


