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3. Zuwachs zum phyſikaliſchen und zum naturwiſſenſchaftlichen Apparat.
a. Geſchenke: Folgende Schüler lieferten Modelle für den Unterricht in der Phyſik: Korndörfer, I. 1, Hopf und Stiehl I. 2, Bädeker, Bingel, Eckhardt, Hofmann, Weidenbach, Weyand u. Wolfram II. 2.
b. Für eigene Anſchaffungen wurde die Summe von 1000 Mk. bewilligt. Angeſchafft wurde hierfür: Cylinder mit ſeitlichem Ausflußrohr nebſt graduirtem Cylinder; gedrehte eiſerne Kugel; Fallmaſchine, Sekundenpendel; Apparat zum mcobilen und ſtabilen Gleichgewicht; Pendel in Rahmengeſtell; Apparat zum Kräfteparallelogramm; Kohäſionsplatten; Glasthränen und Bologneſer Fläſchchen; Röhrenlibelle; Kugel für Druckfortpflanzung; Apparat für Druckzunahme nach unten für Waſſer; Apparat für den Aufttrieb flüſſiger Körper; Apparat für Diffuſſion; Apparat für das Mariotteſche Geſetz; Carteſianiſcher Taucher; Wellenapparat nach Mach; Akkordſirene; Optiſche Bank mit Nebenapparaten; Apparat für das Reflexionsgeſetz; Kupferſchale: Ingenhouszſcher Apparat; Tauchbatterie; Sinus⸗Tangentenbouſſole; Drahtſpiralen zum Nachweis der Induktion; 2 Tiſchchen; 2 Retortenhalter; Univerſalſtativ.
VI. Stiftungen.
Nachdem die Statuten der Spießſtiftung vom Königl. Provinzial⸗Schulkollegium am 9. Auguſt 1887 genehmigt worden ſind, iſt die Stiftung ins Leben getreten und die Verwaltung des Vermögens, welches ca. 1000 Mark beträgt, in die Gymnaſial-Verwaltung übergegangen. Nach§ 3 des Statuts muß das Vermögen erſt auf 1000 Mark angewachſen ſein, ehe die Zinſen ganz oder teilweiſe zum Stiftungszweck:„Auszeichnung talentvoller, braver und fleißiger Schüler“ verwendet werden dürfen; da dies jetzt der Fall iſt, ſo wird im nächſten Jahr ein Teil der Zinſen zu dieſem Zweck verwendet werden.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern bezw. deren Vertreter.
Die Schlußprüfung findet Mittwoch, den 22. März in folgender Ordnung ſtatt: Sexta: Latein und Naturgeſchichte von 8—9 Uhr; Quinta: Latein und Geſchichte von 9— 10 Uhr; Quarta: Latein und Erdkunde von 10—11 Uhr. Untertertia: Griechiſch, Obertertia: Mathematik von 11—12 Uhr.
Donnerſtag, den 23. März von 8 ½ Uhr ab findet ein Feſtaktus ſtatt zur Entlaſſung der Abiturienten, zu dem die Eltern und Angehörigen der Schüler, ſowie alle Freunde der Anſtalt geziemend eingeladen werden. Programme dazu ſind von Dienſtag, dem 22. März an bei dem Schuldiener Ziegler zu haben.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 10. April, vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahme⸗ prüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldungen bis zum Samſtag, den 8. April annimmt.— Der Unterricht nimmt ſeinen Anfang Dienſtag, 11. April, vormittags 7 Uhr mit der Verſammlung aller Schüler in der Aula des Gymnaſiums. Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete neunte Jahr erforderlich.
Ortsfremde Schüler dürfen ihre Wohnung nur nehmen oder wechſeln nach vorhergehender Genehmigung des Direktors.
An die Herren Hauswirte, Koſt⸗ und Quartiergeber richte ich die dringende Bitte, ſowohl in ihrem Intereſſe, als in dem der Schüler des Gymnaſiums und der Stadt auf die Erhaltung der Disziplin auch ihrerſeits zu achten. Insbeſondere bitte ich dafür zu ſorgen, daß die Schüler im Sommer nach 9, im Winter nach 8 Uhr abends ohne beſondere Erlaubnis des Direktors oder Ordinarius ihre Wohnung nicht mehr verlaſſen; ferner bitte ich nach dieſer Zeit keine Beſuche anderer Schüler zu geſtatten, jedenfalls keine größeren und regelmäßigen Beſuche zu irgend einer Zeit zuzulaſſen. Durch rechtzeitige Verhinderung bezw. Anzeige derſelben, ſowie durch Wahrung von Sitte und Anſtand können auch die Hauswirte und Quartiergeber weſentlich zur Aufrechterhaltung einer guten Zucht beitragen und die Verhängung ſchwerer Strafen verhindern. Kommen Ungehörigkeiten vor, ſo muß davon ſofort Anzeige erſtattet werden, wenn ſich die Quartiergeber nicht ſelbſt zu Mitſchuldigen machen und für ſich ſelbſt nicht unangenehme Folgen herbeiführen wollen.
Der Königliche Gymnaſialdirektor Profeſſor Schmidt.


