Verf. des Pr. Sch.⸗K. v.
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II. Auszüge aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden. .März 1892: Betr. kleine Abänderungen in der Ferienordnung, damit das
8. April . Mai
. Jan. 1993:
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Reiſen der Schüler an Sonn⸗ und Feſttagen vermieden werde. Die vom Kollegium ausgearbeiteten neuen Lehrpläne werden zum Teil abgeändert.
Die Abiturienten ſollen in den Programmen nach einem feſtbeſtimmten Schema aufgeführt werden.
Abſchrift eines Miniſterialerlaſſes betr. die Reifeprüfung Herbſt 1892 und die Ausſtellung von Zeugniſſen für den einjährigen freiwilligen Dienſt an dieſem Termine.
Es wird auf Grund einer Miniſterialverfügung(U. II 5939) wiederholt auf das Verbot der Schülerverbindungen hin— gewieſen und auf die ſtrenge Beſtrafung derſelben.
Die Ausgaben, die aus der Invaliditäts⸗ und Altersver⸗ verſicherung entſtehen, ſollen auf die Fonds der Anſtalt übernommen werden.
Es werden mittelſt eines Fragebogens Erhebungen angeſtellt über den Turnunterricht.
Es werden Erkundigungen eingezogen über die Bibliotheks⸗ verwaltung.
Es werden Beſtimmungen getroffen über das Ausſetzen des Unterrichts an Nachmittagen wegen allzu großer Hitze. Die beiden Gymnaſialgebäude ſowie der Turnplatz ſollen an die ſtädtiſche Waſſerleitung angeſchloſſen werden.
Die Verfügung des Kultusminiſters über die bei Anſtellung der Lehrer an den ſtaatlichen höheren Unterrichtsanſtalten zu beobachtenden Grundſätze werden mitgeteilt.
Der vom Landtag genehmigte Normaletat für die Beſoldung der wiſſenſchaftlichen Lehrer an der Anſtalt wird eingeführt und die danach beſtimmten Gehälter werden vom 1. April d. J. an nachbezahlt.
Die Beſoldungen der techniſchen, und Elementarlehrer werden nach dem Normaletat reguliert.
Abſchrift einer Miniſterialverfügung, wonach die ſämtlichen wiſſenſchaftlichen Lehrer den Titel„Oberlehrer“ von Amts⸗ wegen führen ſollen.
Von der Einführung neuer Schulbücher ſoll vorläufig ab⸗ geſehen werden.
Es werden zur Ergänzung des mangelhaften phyſikaliſchen Apparates 1000 Mk. aus den Erſparniſſen der Anſtalt im Etatsjahr 91/92 bewilligt.
Abſchrift einer Miniſterialverfügung(U. II 1892), in der den Kandidaten der neueren Sprachen geraten wird, einen Teil des Probejahrs in Frankreich oder England zuzubringen. Betr. Abſchrift einer Miniſterialverfügung über die Beteiligung der preußiſchen Anſtalten an der Weltausſtellung zu Chicago. Es wird daran erinnert, daß bei den neuen Etatsentwürfen die Oberlehrer mit 22 Stunden Unterricht und die bis⸗ herigen ordentlichen Lehrer mit 24 Stunden wöchentlich angeſetzt werden ſollen.


