Jahrgang 
1891
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2. Zuwachs des geographiſchen Apparates.

Karte von Kamerun und Togo; von Südafrika; Kartenſkizzen betr. die deutſchen Kolonieen in Afrika.(Von der Expedition der deutſchen Kolonialzeitung zu Berlin.) Stielers Handatlas. 8. Aufl. Lieferung 1- 4. Neuſtiche. Sydow⸗Habenicht, Planigloben.

Zuwachs zum phyſtkaliſchen und zum naturwiſſenſchaftlichen Apparat.

Ein Skioptikon mit zugehörigem Reflexionsprisma, Spaltenſatz, Glaslinſe, Schwefelkohlenſtoffprisma, einer Vor⸗ richtung für horizontale Projektion und zur Projektion undurchſichtiger Körper nebſt Glasphotogrammen. Feesnels Apparat. Eine Stimmgabel mit Schreibſpitze. Ein Univerſal⸗Kaleidophon. Eine einarmige Wage zur Beſtimmung des ſpezifiſchen Gewichtes von Flüſſigkeiten.

Geſtopfte Tiere: Kranich, Fichten⸗, Kieferkreuzſchnabel, Gimpel, Goldhähnchen, Blaukehlchen, Kernbeißer kl. Hufeiſennaſe.

Straußenei, Schädel und Schallblaſe des Brüllaffen.

Brendelſche Pflanzenmodelle: Anthemis cotula, Paraxacum officinale, Tuniperus communis, Pinus silvestris männliche und weibliche Blüte, Quercus robur.

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VI. Stiftungen.

Nachdem die Statuten der Spießſtiftung vom Königl. Provinzial⸗Schulkollegium am 9. Auguſt 1887 genehmigt worden ſind, iſt die Stiftung ins Leben getreten und die Verwaltung des Vermögens, welches ca. 900 Mk. beträgt, in die Gymnaſial-Verwaltung übergegangen. Nach§ 3 des Statuts muß das Vermögen erſt auf 1000 Mk. angewachſen ſein, ehe die Zinſen ganz oder teilweiſe zum Stiftungs⸗ zweck:Auszeichnung talentvoller, braver und fleißiger Schüler verwendet werden dürfen.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern bezm. deren Pertreter.

Die Schlußprüfung findet am letzten Schultag, Samſtag, den 21. März in folgender Ordnung ſtatt: Tertia: Naturgeſchichte, Weber(Koch); Quarta: Geographie, Stanger;(uinta: Latein, Hartwig; Sexta: Rechnen, Weber.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerſtag, den 9. April, vormittags 8 Uhr mit der Aufnahme prüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Meldungen bis zum 8. entgegennimmt. Vorzulegen ſind Geburts-, Impf⸗ bezw. Wiederimpfſcheine und Schul⸗ bezw. Abgangszeugniſſe.

Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete 9. Lebensjahr erforderlich.

Ortsfremde Schüler dürfen ihre Wohnung nur nehmen oder wechſeln nach vorhergehender Genehmigung des Direktors.

An die Herren Hauswirte, Koſt⸗ und Quartiergeber richte ich die dringende Bitte, ſowohl in ihrem Intereſſe, als in dem der Schüler des Gymnaſiums und der Stadt auf die Erhaltung der Disziplin auch ihrerſeits zu achten. Insbeſondere bitte ich dafür zu ſorgen, daß die Schüler im Sommer nach 9 ½, im Winter nach 8 ½ Uhr abends ohne beſondere Erlaubnis des Direktors oder Ordinarius ihre Wohnung nicht mehr verlaſſen; ferner bitte ich nach dieſer Zeit keine Beſuche anderer Schüler zu geſtatten, jedenfalls keine größeren und regelmäßigen Beſuche zu irgend einer Zeit zuzulaſſen. Durch rechtzeitige Verhinderung bezw. Anzeige derſelben, ſowie durch Wahrung von Sitte und Anſtand können auch die Hauswirte und Quartiergeber weſentlich zur Aufrechterhaltung einer guten Zucht beitragen und die Verhängung ſchwerer Strafen verhindern. Kommen Ungchörigkeiten vor, ſo muß davon ſofort Anzeige erſtattet werden, wenn ſich die Quartiergeber nicht ſelbſt zu Mitſchuldigen machen und für ſich ſelbſt nicht unangenehme Folgen herbeiführen wollen.

Der Königliche Gymnaſialdireklor Profeſſor Dr. KaſFiſcher.

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