Jahrgang 
1891
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3. Abteilung(I. II,l)(2 St.) a. Hantel⸗ und Stabübungen; Marſchbewegungen. b. Uebungen an Reck, Schwebereck, Barren, Kaſten, Pferd, wagrechter und ſchräger Leiter, Schnurſprunggeſtell, Bock, Kletter ſtange und Kletterſeil. Gerwerfen. Weber.

B. Geſang.

VI. V. IV. III,Z.(kombiniert.) Sopran und Alt.(1 St.). Das Wichtigſte aus der allgemeinen Geſang⸗ und Muſiklehre. Melodiſche, rhythmiſche und dynamiſche Uebungen. Ein- und mehrſtimmige geiſtliche, Volks⸗ und Vaterlandslieder im Chor und Einzelgeſang.

III,1 II. I.(kombiniert.) Tenor und Baß.(1 St.). Fortgeſetzte Gehör- und Treffübungen, ein- und mehrſtimmige Geſänge für Männerſtimmen unter Berückſichtigung des geiſtlichen, des Volks- und Vaterlandsliedes.

Alle Klaſſen komb.(1 St.). Choräle, geiſtliche Lieder und Motetten, Volks⸗ und patriotiſche Geſänge.

Webcer. C. Zeichnen.

IV.(2 St.). Schwicrigere Ornamente. Perſpektive und Zeichnen nach Gipsmodellen. V.(2 St.). Ornamente. Die Hauptſätze aus der Linearperſpektive. Körperzeichnen. VI.(2 St.). Elementarzeichnen und einfache Ornamente nach Vorzeichnungen an der Wandtafel. Presber, Zeichenlehrer. D. Schreiben. VI. und V.(komb.)(2 St.). Einübung des deutſchen und lateiniſchen Alphabets; Uebungen im Schönſchreiben nach Vorſchreiben an der Wandtafel. Weber.

II. Auszüge aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden. Verf. des Pr.⸗S. K. v. 16. Juni 1890: Die Ausſtellung von offenen Zeugniſſen für Lehrer iſt nicht mehr geſtattet. 24. Sept. 1890: Der buchhändleriſche Rabatt für die Anſtalt ſoll nicht unter 10 v. H. betragen. 5 27. Sept. 1890: Der Schuldiener erhält vom 1. April d. J. eine etats⸗ mäßige Zulage. 5. Nov. 1890: Reinigungs⸗Ordnung für die höheren Schulen der Provinz. 0. Dez. 1890: Der lateiniſche Aufſatz alsZielleiſtung fällt weg. 8. Jan. 1891: Die Nachprüfung im Hebräiſchen kann innerhalb eines Jahres nach Abgang v. dem Gymnaſium an demſelben abgelegt werden.

IlI. Chronik des Gymnafums.

Das Schuljahr begann am 14. April; die Pfingſtferien dauerten vom 25. bis 31. Mai.

Verf. des Pr.⸗S.⸗K. v. 2. Mai 1890: Der Elementarlehrer Herr Weber wird definitiv angeſtellt.

Durch Miniſt.-Erlaß v. 30. Juni wurde Herrn Wiskemann der TitelOberlehrer verliehen.

Durch Miniſt.⸗Erl. vom 17. November 1890 wird dem Unterzeichneten die Direktion des Königl. Realgymnaſiums in Wiesbaden übertragen.

Nach einer Verf. des Pr.⸗S.⸗K. v. 30. Dezember 1890 wird Herr Oberlehrer Wiskemann als ctatsmäßiger Oberlehrer an das Wilhelmsgymnaſium in Kaſſel verſetzt.

Durch Verf. des Pr.⸗S. K. v. 9. Januar 1891 wird das Aufrücken der Gymnaſiallehrer Herren Hartwig, Spilling, Stanger in die nächſte höhere Stelle vom 1. April d. J. an beſtimmt.

Durch Verf. v. 16. Januar d. J. wird der Hilfslehrer Herr Noll zu Frankfurt zum ordentlichen Gymnaſiallehrer dahier vom 1. April d. J. an ernannt.