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2. Abteilung(III. II,2)(2 St.). a. Frei⸗, Hantel⸗ und Stabübungen; Marſchbewegungen. b. Uebungen an Reck, Barren, wagrechter und ſchräger Leiter, Schwebereck, Kaſten, Pferd, Schnurſprunggeſtell, Bock, Kletter⸗ ſtangen und Kletterſeil. Gerwerfen. 3. Abteilung(I. II,1)(2 St.). a. Hantel⸗ und Stabübungen; Marſchbewegungen.
b. Uebungen an Reck, Schwebereck, Barren, Kaſten, Pferd, wagrechter und ſchräger Leiter, Schnurſprunggeſtell, Bock, Kletter⸗ ſtange und Kletterſeil. Gerwerfen. Weber.
B. Geſang.
VI. V. IV. III,2.(kombiniert.) Sopran und Alt.(1 St.). Das Wichtigſte aus der allgemeinen Ge⸗ ſang⸗ und Muſiklehre. Melodiſche, rhytmiſche und dynamiſche Uebungen. Ein⸗ und mehrſtimmige geiſtliche, Volks- und Vaterlandslieder im Chor und Einzelgeſang.
III,1 II. I.(kombiniert.) Tenor und Baß.(1 St.). Fortgeſetzte Gehör⸗ und Treffübungen, ein- und mehrſtimmige Geſänge für Männerſtimmen unter Berückſichtigung des geiſtlichen, des Volks⸗ und Vaterlandsliedes.
Alle Klaſſen komb.(1 St.). Choräle, geiſtliche Lieder und Motetten, Volks⸗ und patriotiſche Geſänge.
Weber. C. Zeichnen.
IV.(2 St.). Schwierigere Ornamente. Perſpektive und Zeichnen nach Gipsmodellen. V.(2 St.). Ornamente. Die Hauptſätze aus der Linearperſpektive. Körperzeichnen. VI.(2 St.). Elementarzeichnen und einfache Ornamente nach Vorzeichnungen an der Wandtafel.
Presber, Zeichenlehrer. D. Schreiben. VI. u. V.(komb.)(2 St.). Einübung des deutſchen und lateiniſchen Alphabets; Uebungen im Schön⸗ ſchreiben nach Vorſchreiben an der Wandtafel. Weber.
II. Auszüge aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
Miniſterial⸗Erlaß vom 20. April 1889. Die Teilung der II u. III wird abgelehnt: „Die Lahn- und Dillgegend zählt ſo viel Gymnaſien, daß das dort vorhandene Bedürfnis gymnaſialen Unterrichts bis auf Weiteres von ihnen gedeckt wird. Es iſt unbedenklich, die Aufnahmen in Dillenburg dahin zu beſchränken, daß die Erwägung einer Teilung von II u. III von ſelbſt wegfällt.“
Durch Verfügung des Pr.⸗S.⸗K. vom 25. April 1889 wird der Direktor beauftragt„jetzt und in Zukunft bei Aufnahme neuer Schüler eine entſprechende Beſchränkung eintreten zu laſſen.“
Miniſterial⸗Erlaß vom 28. Oktober 1889. Söhnen von Beamten und Militärs ſoll das Schulgeld nur nach Verhältnis der Zeit, in welcher ſie die Schule beſucht haben, in Anrechnung kommen.
Miniſterial⸗Erlaß vom 8. Januar 1890. Junge Leute, welche bereits in das akademiſche Studium eingetreten waren, ſollen nicht mehr auf Gymnaſien aufgenommen werden.
IlI. Chronik des Gymnaſiums.
Das Schuljahr begann am 29. April; die Pfingſtferien dauerten vom 8. bis 15. Juni.
Am 5. Juli wurde die diesjährige Turnfahrt mit je 2 Klaſſen unternommen.
Wegen außergewöhnlicher Hitze wurde der Nachmittagsunterricht dreimal ausgeſetzt.
Die Herbſtferien dauerten vom 15. Auguſt bis 18. September. Am 19. September begann das Winterſemeſter.
Am 18. Oktober, Vorm. 11 Uhr, fand die Gedächtnisfeier für weiland S. M. Kaiſer und König Friedrich III. in der Aula ſtatt.
Am 3. November wurde das Reformationsfeſt mit gemeinſamer Beteiligung von Lehrern und Schülern am heiligen Abendmahl gefeiert.


