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Zur Nachricht.
Das neue Schuljahr beginnt am 24. April mit der Aufnahmeprüfung. Anmeldungen zu derselben müssen unter Vorlage der Geburtsscheine und der Zeugnisse über den zuletzt genossenen Unterricht, sowie der Impfscheine, bei Aspiranten, welche das zwölfte Lebensjahr bereits überschritten haben, auch der Atteste über die stattgehabte Revaccination, bei dem Unterzeichneten gemacht werden. Am folgenden Tage, vormittags 10 Uhr, findet die Er- öffnung des Sommersemesters statt.
A. Spiess.


