Jahrgang 
1872
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7) Rescript Königlichen Provinzialschulcollegiums vom 25. Mai, in welchem die Möhl sche orohydrographische und Eisenbahn-Wandkarte von Deutschland zur Anschaff- ung empfohlen wird.

8) Verfügung Königlichen Provinzialschulcollegiums vom 13. Juli, durch welche dem Caplan Schreiner der evangelische Religionsunterricht in Classe II, III und IV über- tragen wird.

9) Erlass Königlichen Kultusministeriums vom 12. August, die Päckereibeförderung betreffend.

10) Verfügung Königlichen Provinzialschulcollegiums vom 29. September, durch welche vierteljährige Erhebung des Schulgeldes angeordnet wird.

11) Erlass Königlichen Kultusministeriums vom 19. September, die Receptionstermine bei der Königlichen allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-Anstalt betreffend.

12) Erlass Königlichen Kultusministeriums vom 23. September, worin auf die im Nieter'- schen Verlag erschienenen, auf die Landwirthschaft und die Naturwissenschaften bezüglichen Beschreibungen und Abbildungen aufmerksam gemacht wird.

13) Erlass Königlichen Kultusministeriums vom 31. October, worin die Beibringung eines Impfscheines bei Aufnahme der Schüler angeordnet wird.

14) Erlass Königlichen Kultusministeriums vom 28. October, worin die Zulassung zum Portepeefähnrichsexamen von der Beibringung eines Zeugnisses der Reife für die Prima abhängig gemacht, und die Art und Weise der Prüfung solcher jungen Leute, welche nicht Schüler eines Gymnasiums, einer Realschule I. Ordnung, eines Progymna- siums I. Ordnung gewesen sind, sowie die Form der Zeugnisse für sie festgestellt wird.

15) Erlass Königlichen Kultusministeriums vom 13. November, wonach am 1. December als dem Tag der allgemeinen Volkszählung der Unterricht in den Schulen ausfällt.

16) Erlass Königlichen Kultusministeriums vom 14. December, durch welchen Lehrer Vogt für die Zeit vom 1. Februar bis zu Ende des Cursus in die Königliche Cen- tral-Turnanstalt einberufen wird.

17) Verfügung Königlichen Provinzialschulcollegiums vom 17. Januar, die Anwendung einer gleichmässigen deutschen Orthographie betreffend.

III. Chronik des Progymnasiums.

Der neue Cursus wurde am 20. April eröffnet. Zugleich wurde Herr Gymnasial- lehrer Kegel*) in sein Amt eingeführt.

*) Karl Kegel, geb. den 12. October 1844 zu Gaudernbach(Oberlahnkreis, Reg.-Bezirk Wies- baden) besuchte das Gymnasium zu Weilburg und von 1864 1867 die Universitäten zu München und Berlin, woselbst er sich vorzugsweise dem Studium der klassischen Sprachen widmete. Vom Herbst 1867 bis Ostern 1869 war er commissarisch an der höheren Bürgerschule zu Bad-Ems angestellt. Nachdem er Anfangs 1869 durch ein in Bonn abgelegtes Examen die facultas docendi erworben hatte, hielt er von Ostern 1869 bis 1870 das vorgeschriebene Probejahr an dem Gymnasium zu Wiesbaden ab, bekleidete von Ostern 1870 1871 eine provisorische Stelle an der höheren Bürgerschule zu Biedenkopf und wurde Ostern 1871 an dem hiesigen Progymnasium definitiv angestellt.