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Anfang des Monates Auguſt in ſeine Functionen als Dirigent und als Lehrer der Anſtalt ein⸗ treten konnte. Die Nectoratsgeſchäfte führte in der Abweſenheit desſelben nach Verfügung Herzoglicher Landesregierung der Prorector Profeſſor Bill. Nach dem definitiven Lehrplane, welcher mit Beginn des Monates Auguſt eintrat, übernahm der Rector das Ordinariat der erſten, der Prorector das der zweiten, der Conrector Dr. Deutſchmann das der dritten, der Collaborator Friedemann das der vierten Klaſſe..
Weitere erhebliche Unterbrechungen des Unterrichtsganges fanden im Sommerſemeſter nicht Statt.
Die Herbſtprüfung wurde nach Verſügung Herzoglicher Landesregierung am 25. September abgehalten, und der Anfang des Wintercurſus auf den 25. October feſtgeſetzt.
Die Anberaumung der Herbſtprüfung und der Eröffnung des Winterſemeſters auf ſo ſpate Termine geſchah zu dem Zwecke, damit die Vorbereitungen und Einrichtungen im Päda— gogialgebäude getroffen werden könnten, welche die von Herzoglicher Landesregierung beabſichtigte Reorganifation der Anſtalt nöthig machen würde. Es wurde nämlich bereits am 10. Auguſt 1858 durch Regiminalreſcript ad Num. 27,058 verfügt, daß das Pädogogium mit dem Beginne des Winterſemeſters eine im Allgemeinen der höhern Bürgerſchule zu Wiesbaden adäquate, nach localen Verhältniſſen aber zu modificirende, Einrichtung erhalten, zugleich aber auch die Vor⸗ bildung derer vollſtändig berückſichtigen ſollte, welche auf ein Gelehrten- oder das Realgymnaſium übergehen wollten. Es wurde demgemäß für alle diejenigen Schüler, welche ſich keinem gelehrten Berufe zu widmen gedenken, der Unterricht iu den altklaſſiſchen Sprachen für nicht mehr verbindlich erklärt. An ſeiner Statt ſoll für dieſelben ein ausgedehnter Unterricht in den neueren fremden Sprachen, im Zeichnen, den mathematiſchen und naturhiſtoriſchen Fächern ertheilt werden. Zugleich iſt von hoher Behörde die Bildung einer fünften, höhern Realklaſſe in Ausſicht geſtellt für den Fall, daß ſich an der Hand der Erfahrung das Bedürfniß einer ſolchen ergeben würde. Es wird alſo die Anſtalt in zwei Hauptabtheilungen, eine lateiniſche und eine realiſtiſche, zerfallen, welche in einem Theil der Lehrfächer gemeinſchaftlichen, in dem andern geſonderten Unterricht erhalten. Die lateiniſche Abtheilung zerfällt ſodann in der erſten Klaſſe, wie an dem Gelehrten⸗Gymnaſium, in zwei Richtungen, von denen die eine diejenigen Schüler umfaßt, welche ſich für die Tertia des Gelehrten-Gymnaſiums vorbereiten, die andere jene Schüler, welche ſich den höhern techniſchen Berufsarten widmen und ſpäter das Real⸗ gymnaſium beſuchen wollen. Dieſe letzteren participiren am lateiniſchen Unterricht der Aſpiranten der Gelehrten-Gymnaſien, ſind aber nach früheren Regiminalverfügungen von dem Unterricht im Griechiſchen dispenſirt und werden dafür einzelnen Lectionen der Realiſten hingewieſen.
Der für die in der angegebenen Weiſe reorganiſirten Anſtalt von Herzoglicher Landes— regierung vorgeſchriebene Lehrplan iſt folgender:


