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IV.
Zeit und Ort
der Prüfung und Schulfeierlichkeit. Dauer der Ferien und Eröffnung des neuen Lehr⸗Curſus.
Die Prüfung wird Montag den 5. und Dinstag den 6. April Vor⸗ mittags von 8 bis 11 Uhr und am Nachmittage des erſten Tages von 3 bis 5 Uhr in dem Lehrzimmer der I. Claſſe abgehalten. Mit den beiden unteren Claſſen wird der Anfang gemacht. Die Schulfeierlichkeit findet nach der unten angegebenen Ordnung am Nachmittage des zweiten Tages im Saale des Rathhauſes Statt, und beginnt um 2½ Uhr.
Die Ferien dauern bis zum 28. April. Donnerstag den 29. April, Morgens 8 Uhr, haben die neu aufzunehmenden Schüler ſich in dem Päda— gogialgebäude einzufinden, und ihre Geburtsſcheine, ſowie die Zeugniſſe über den zuletzt genoſſenen Unterricht, mitzubringen. Am Nachmittage desſelben Tages, um 2 Uhr, wird in Gegenwart ſämmtlicher Lehrer und Schüler der neue Lehr⸗Curſus mit dem Vorleſen der Schulgeſetze und mit der Bekanntmachung des Stundenplanes, nach welchem an dem folgenden Tage der Unterricht ſeinen Anfang nimmt, eröffnet.
V. Ordnung der Schulfeierlichkeit.
Chorgeſang ſämmtlicher Schüler. Qeclamation:
1. Ottmar Hermanni: Der Schelm von Bergen, von K. Simrock. 2. Franz Rauch: Der alte Hans, von Weidemann.


