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versichern. Anmeldungen sind bei den Klassenlehrern abzugeben. Nach den bisherigen Erfahrungen kann den Eltern die Versicherung ibhrer Kinder gegen Unfall zu einem so mässigen Preise nur dringend angeraten werden.
6. Im Interesse der Eltern unserer Schüler weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass die unterrichtliche, wie auch die erzieherische Arbeit der Schule nur dann wirklich zum Nutzen und Segen- der uns anvertrauten Jugend ausschlagen kann, wenn Schule und Elternhaus nicht blos gelegentlich, sondern ständig zusammenarbeiten. Deshalb ergeht auch die ernstliche Bitte an die Eltern unserer Schüler, die Überwachung der Arbeit und die Beaufsichtigung der Führung ihrer Kinder ausserhalb des Hauses nicht der Schule allein zu überlassen, sondern selber mit Hand anzulegen und die Tätig- keit der Schule und der Lehrer gewissenhaft zu unterstützen.
7. Die wichtigsten Berechtigungen der sechsklassigen lateinlosen Realschule und der Ober- realschule, deren unteren und mittleren Klassen die Realschule entspricht, sind folgende:
Das Zeugnis der Reife für die Prima der Realschule berechtigt zum Eintritt in die mittlere Laufbahn des Postdienstes.
Der erfolgreiche Besuch der Prima der Realschule berechtigt zum einjährig-frei- willigen Militärdienst, zum Eintritt in die Obersekunda der Oberrealschule ohne Aufnahmeprüfung, zu allen Zweigen des Subalterndienstes(Provinzial- und Bezirksverwaltung, Berg-, Hütten- und Salinen- verwaltung, städtische Verwaltung, Gerichte, Eisenbahn), zum Eintritt in den Dienst bei der Reichs- bank, zur Ausbildung als Zeichenlehrer an höheren Schulen, zum Studium der Landwirtschaft an den Landwirtschaftlichen Hochschulen, nach einjährigem, erfolgreichen Besuch einer anerkannten mittleren gewerblichen Fachschule oder der Obersekunda einer Oberrealschule zur Prüfung als Landmesser oder Markscheider, endlich in Verbindung mit einem Zeugnis über Beendigung der kaufmännischen Lehr- zeit zur Immatrikulation an einer Handelshochschule.
Das Zeugnis der Reife für Unterprima der Oberrealschule berechtigt zur Meldung behufs Ausbildung als Telegrapheninspektor bei den Kgl. Eisenbahnen und unter Nachprüfung im Lateinischen zum Eintritt als Apothekerlehrling.
Das Zeugnis der Reife für Oberprima einer Oberrealschule berechtigt zum Ein- tritt als Civilsupernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern, als Civilapplikant für das Marine-Intendantursekretariat und als Aspirant des Verwaltungssekretariats bei den Kaiserlichen Werften.
Das Zeugnis der Reife einer Oberrealschule gewährt, nachdem die grundsätzliche Gleich- stellung dieser Anstalt mit dem Gymnasium und dem Realgymnasium ausgesprochen worden ist, alle Berechtigungen dieser beiden Schulen mit Ausnahme des Rechtes zum Studium der Theologie.
8. Samstag, den 4. April, Schluss des Unterrichtes.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 21l. April, vorm. 7.40. Die Aufnahmeprüfung der bis zum 1. April angemeldeten Schüler findet am Donnerstag, den 2. April, nachm. 3 Uhr statt. Später angemeldete Schüler werden am 21. April, nachm. 3 Uhr geprüft.
Bei Anmeldung zum Eintritt in die Anstalt ist ein Geburtsschein, ein Impfschein oder Wieder- impfschein, endlich ein Entlassungszeugnis der vorher besuchten Schule oder ein Zeugnis über den vorhergegangenen Privatunterricht vorzulegen.
Direktor Dr. Liesau.


