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4. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Lehrer der Anstalt schon seit mehreren Jahren besondere Sprechstunden angesetzt haben, in denen sie zur Auskunft über Schüler ihrer Klassen den betr. Eltern gegenüber gerne bereit sind. Die Liste der Sprechstunden hängt im Flur des Schul- gebäudes aus. Der Direktor ist täglich von 11—12 Uhr zu sprechen.
5. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden seit November v. Js. in weit geringerer Zahl ange- fertigt, sodass den Eltern eine häufige Kontrolle der Leistungen ihrer Söhne an der Hand der Rein- hefte nicht mehr möglich ist. Es werden jedoch fast täglich Ubungsaufgaben in der Klasse erledigt, die, in besondere Hefte eingetragen, den Eltern gleichfalls zur Einsicht empfohlen werden.
6. Die wichtigsten Berechtigungen der sechsklassigen lateinlosen Realschule und der Oberrealschule, deren unteren und mittleren Klassen die Realschule entspricht, sind folgende:
Das Zeugnis der Reife für die Prima der Realschule berechtigt zum Eintritt in die mittlere Laufbahn des Postdienstes.
Der erfolgreiche Besuch der Prima der Realschule berechtigt zum einjährig-frei- willigen Militärdienst, zum Eintritt in die Obersekunda der Oberrealschule ohne Aufnahmeprüfung, zu allen Zweigen des Subalterndienstes(Provinzial- und Bezirksverwaltung, Berg-, Hütten- und Salinen- verwaltung, städtische Verwaltung, Gerichte, Eisenbahn), zum Eintritt in den Dienst bei der Reichs- bank, zur Ausbildung als Zeichenlehrer an höheren Schulen, zum Studium der Landwirtschaft an den Landwirtschaftlichen Hochschulen, nach einjährigem, erfolgreichem Besuch einer anerkannten mittleren gewerblichen Fachschule oder der Obersekunda einer Oberrealschule zur Prüfung als Landmesser oder Markscheider, endlich in Verbindung mit einem Zeugnis über Beendigung der kaufmännischen Lehr- zeit zur Immatrikulation an einer Handelshochschule.
Das Zeugnis der Reife für Unterprima der Oberrealschule berechtigt zur Meldung behufs Ausbildung als Telegrapheninspektor bei den Kgl. Eisenbahnen und unter Nachprüfung im Lateinischen zum Eintritt als Apothekerlehrling.
Das Zeugnis der Reife für Oberprima einer Oberrealschule berechtigt zum Ein- tritt als Civilsupernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern, als Civilapplikant für das Marine-Intendantursekretariat und als Aspirant des Verwaltungssekretariats bei den Kaiserlichen Werften.
Das Zeugnis der Reife einer Oberrealschule gewährt, nachdem die grundsätzliche Gleich- stellung dieser Anstalt mit dem Gymnasium und dem Realgymnasium ausgesprochen worden ist, alle Berechtigungen dieser beiden Schulen mit Ausnahme des Rechtes zum Studium der Theologie.
7. Samstag, den 30. März, Schluss des Unterrichtes.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 15. April. Vormittags 8 Uhr findet die Aufnahme- prüfung der angemeldeten Schüler statt..
Bei Anmeldung zum Eintritt in die Anstalt ist ein Geburtsschein, ein Impfschein oder Wieder- impfschein, endlich ein Entlassungszeugnis der vorher besuchten Schule oder ein Zeugnis über den vorhergegangenen Privatunterricht vorzulegen.
Direktor Rauschenberger.


