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Anfang des neuen Schnuljahres.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 17. April morgens 3 Uhr mit der Aufnahmeprüfung. Bei der Anmeldung iſt ein Zeugnis über den bisherigen Unter⸗ richt und der Impfſchein, von denjenigen, welche das 12 Lebensjahr überſchritten haben, auch der Revaccinationsſchein vorzulegen.
Um 11 Uhr Verſammlung der Lehrer und Schüler.
Bie Berechtigungen der Anfalt.
Die Anſtalt gehört zu denjenigen höheren Bürgerſchulen, welche den Realſchulen I⸗ Ordnung in den entſprechenden Klaſſen gleichgeſtellt ſind; ſie iſt eine Realſchule I. Ordnung ohne Prima.
ne F Nach den beſtehenden Verordnungen genießt eine vollberechtigte höhere Bürgerſchule folgende Berechtigungen:
1) Ein Schüler, welcher von Tertia nach Secunda verſetzt iſt, kann a. in die untere Klaſſe einer höheren Gewerbeſchule, b. in die zweite Abtheilung der Königl. Anſtalt zur Ausbildung für Kunſt⸗
und Landſchaftsgärtner zu Potsdam,
c. in das Königliche Hauptinſtitut des Kadetten⸗Corps eintreten, d. ſich weiter als Tierarzt, Zeichenlehrer oder Poſtgehilfe ausbilden.
2) Eiſ Lihüler welcher aus Unterſecunda nach Oberſecunda verſetzt wird, hat a. die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt, kann ſich auch b. zum Eintritt in das Kadetten⸗Corps der Kaiſerl. Marine anmelden, wenn
er 16 Jahre alt iſt, kann
c. Apotheker werden.
3) Ein Schüler, welcher die Abiturientenprüfung beſteht, kann a. Civil⸗Supernumerar bei den Provinzial⸗Verwaltungs⸗Behörden, b. Beamter im Staats⸗Eiſenbahndienſt und bei der Staats⸗Eiſenbahn verwaltung, c. Feldmeſſer und Cataſter⸗Beamter, Zahnarzt, Markſcheider werden,
d. Zum Portepee⸗Fähnrich⸗Examen zugelaſſen werden.
4) Nach Abſolvierung der vollberechtigten höheren Bürgerſchule tritt der Schüler, welcher eine Realſchule 1. Ordnung beſuchen will, ohne Prüfung in die Prima decelben ein.
GChun.


