Jahrgang 
1880
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Die michtigſlen Nerfünungen und Mitteilungen des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums.

1879. Januar 2. Verfügung, daß ſolche Schüler, welche im Laufe eines Quartals

eintreten, ohne vorher eine höhere Lehranſtalt beſucht zu haben, das Schulgeld von dem Monat ab, in welchem ſie eintreten und zwar für den Monat des Eintritts ſtets den vollen Betrag zu entrichten haben⸗

Januar 31. Verfügung, daß außer den von der Aufſichts⸗Behörde genehmigten Lehrbüchern und ſonſtigen Unterrichtsmitteln anderweitige wiſſenſchaftliche Hilfsmittel bei dem Ünterricht weder offiziell gebraucht, noch privatim nebenher zugelaſſen werden dürfen..

März 8. Betr. die Genehmigung zur Annahme des Chauſſee⸗Aufſehers J. Stoll als Schuldiener.

Mai 21. Betr die Verlegung des Anfangs des Schuljahres auf Oſtern.

Mai 27. Abſchrift einer Miniſterial⸗Verfügung, die Feier des 11. Juni betr.

Juni 25. Verfügung, daß der Herr Miniſter der geiſtl. ꝛc. ꝛc. Ange⸗ legenheiten die Anſealt als eine vollberechtigte im Sinne der Unterrichts⸗ und Prüfungsordnung vom 6 Okto⸗ ber 1859 anerkannt und gleichzeitig den Herrn Reichskanzler erſucht hat, die Anſtalt in das Verzeichnis derjenigen höheren Schulen, welche zur Ausſtellung von Zeugniſſeu über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt berechtigt ſind, unter B. c. aufzunehmen.

Den Anträgen des Curatoriums entſprechend werden die Schulgeldſätze für Il auf 90 Mark, für III/IV auf 76 Mark, für V/VI und Vorſchule auf 64 Mark jährlich feſtgeſetzt und vom 1. Juli aberhoben.

Der ordentliche Lehrer Lieber rückt vom 1. April ab in die erſte ordent⸗ liche Lehrerſtelle auf und dem Hilfslehrer Held wird die dadurch vakant werdende 2. ordentliche Lehrerſtelle deſinitiv übertragen.

Juni 25. Drei Cirkular⸗Verfügungen, die Erteilung von Zeugniſſen über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienſt betr.

Juli 10. Verfügung, durch welche dem Lehrer Lieber der TitelOberlehrer verliehen wird.

Juli 22. Netr. die nachgeſuchte Entlaſſung des Eiementar Hilfslehrers Barth vom 2. Oktober ab.

Juli 22. Betr. die Genehmigung, daß die beiden Vorſchulklaſſen vom Beginne des

nächſten Semeſters ab zu einer Klaſſe vereinigt werden. 1

Juli 23. Betr die nachgeſuchte Entlaſſung des ordentlichen Lehrers Dreßler vom 1. Oktober ab.

Juli 23. Betr. die Genehmigung, daß der Lehrer Linck in die durch die Entlaſſung des Lehrers Dreßler erledigte ordentl. Lehrerſtelle vom 1. Oktober ab aufrücke.

Juli 23, Betr. die Genehmigung, daß der Kand. Johannes Schmidt vom 1. Oktober ab mit Verſehung der vakanten letzten ordentlichen Lehrerſtelle beauf⸗ tragt werde.

Auguſt 16. Betr. die Genehmigung zur Einführung des Grundriſſes der Chemie von Rüdorff.