5.
6.
Das Schulgeld beträgt: a) voller Satz monatlich.... ℳ 17,50
b) Ermäßigung bei gleichzeitiger Schulausbildung von 2 1 mehr Geſchwiſtern:
bei 2 Geſchwiſtern auf je.........„ 14,50 „ 3 1„„.......„ 1150 4„ 2.......„ 9,— „ 5 5„„.........„ 6,50 6 und mehr„„.„ 4,—
Die Ernßigung gilt nicht nur, wenn Geſchwiſter die gleiche höhere Schule beſuchen, ſondern auch, wenn ſich Geſchwiſter in verſchiedenen höheren Schulen, in der Volksſchule(ausſchl. Pflicht⸗ fortbildungsſchule), in Privatſchulen, gewerblichen Unterrichtsanſtalten, auf der Univerſität und Hochſchule befinden. Falls Geſchwiſter im Laufe eines Schuljahres in eine der obengenannten Bildungsanſtalten eintreten, tritt die entſprechende Ermäßigung vom Beginne des auf den Eintritt folgenden Monats an ein. Treten Geſchwiſter innerhalb des Schuljahres aus einer dieſer Anſtalten aus, ſo iſt die Direktion hiervon ſchriftlich zu benachrichtigen. Die Ermäßigung hört vom Beginn des auf den Austritt folgenden Monats an auf.
Innerhalb der erſten 2 Schulwochen iſt von den auswärtigen Schülern durch Beſcheinigung des betreffenden Schulleiters nachzuweiſen, daß Geſchwiſter andere Bildungsanſtalten beſuchen. Die Ermäßigung des Schulgeldes tritt erſt nach Beibringung des Nachweiſes in Kraft.
Die Lehrer ſind nur in den Pauſen und Freiſtunden zu ſprechen. Während den Unterrichtsſtunden ſtehen ſie zu Auskünften und dergl. nicht zur Verfügung.
Der Direktor iſt während der Schulzeit in der Regel täglich zwiſchen 11 und 12 Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.
Von Beſuchen in den Privatwohnungen des Direktors und der Lehrer bitten wir— außer in ganz dringenden Fällen— abzuſehen.
Abgangszeugniſſe werden erſt ausgehändigt, wenn alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt ſind. Der quittierte Schulgeldzettel muß vorgelegt werden.
Dieburg, den 23. März 1927
Dr. Hans VPill, Oberſtudiendirebtor.
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