VII. Bekanntmachungen und Mlitteilungen an die Gltern.
Die Schlußfeier, zu der ein beſonderes Programm ausgegeben wird, findet Freitag, den 26. März, nachmittags 3 Uhr in der Turnhalle ſtatt.
Der Unterricht endigt Samstag, den 27. März, mit der zweiten Vormittagsſtunde.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 19. April, vormittags 8 Uhr. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete Samstag, den 17. April, vormittags von 8 Uhr an in ſeinem Amtszimmer entgegen. In die Sexta können Schüler vom vollendeten 9. Lebensjahr eintreten, ausnahmsweiſe bei genügender geiſtiger und körperlicher Reife auch ſolche, die vor dem 1. Oktober das 9. Lebensjahr vollenden.
Vorzulegen ſind: 1. ein Auszug aus dem ſtandesamtlichen Geburtsverzeichnis; 2. eine Beſcheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung; 3. ein Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über Betragen und private Vorbildung.
Der einjährige erfolgreiche Beſuch der oberſten Klaſſe(der Oberſekunda) be⸗ rechtigt zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt, zum freien Eintritt in die Unterprima heſſiſcher Gymnaſien und Oberrealſchulen ſowie zu allen von dieſer Primareife ab⸗ hängigen Berufsarten, d. h.
. zur Aufnahme in den Reichsbankdienſt,
zur Fähnrichsprüfung,
zur Seekadettenprüfung,
zum Eintritt als Apothekerlehrling(mit Ergänzungsprüfung im Lateiniſchen für die Oberſekunda eines Realgymnaſiums),
zur Prüfung für die mittleren Stellen im heſſiſchen Finanzfach und Verwaltungsdienſte,
zum Vorbereitungsdienſt für die Prüfung als Aktuar(Gerichtsſchreiber),
zum Eintritt in den Beruf des Geometers 1. Klaſſe.
Solche Schüler, die im Intereſſe ihres künftigen Berufes unſere Anſtalt mit dem Abſchluſſe des 6. Jahr⸗ ganges(der Unterſekunda) oder vor Vollendung des ſiebenten(der Oberſekunda) verlaſſen und ſich den Be⸗ rechtigungsſchein zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt erwerben wollen, haben ſich der fakultativen Abſchlußprüfung zu unterziehen, für welche die Ordnung vom 15. Dezember 1899(mit den Änderungen vom 5. Februar 1909 und 5. Januar 1911) maßgebend iſt.
Das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Beſuch der Unterſekunda berechtigt.
1S9 0055
zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt;
zur Aufnahme als Zivilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahndienſt(„Bewerber, welche die Reife für Oberprima erworben haben, werden vorzugsweiſe berückſichtigt“);
zu den Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfungen bei der Kaiſerlichen und Handelsmarine;
zum Intendanturſubalterndienſt beim Heere.
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Das Zeugnis über den erfolgreichen einjährigen Beſuch der Obertertia befreit von der Fortbildungsſchulpflicht.


