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VIII. Bekanntmachungen.
Die Schlußfeier, die der Erinnerung an die große Zeit vor 100 Jahren geweiht ſein ſoll, findet Freitag, den 14. März, nachmittags von 3 Uhr an in der Turnhalle ſtatt. Zur Aufführung gelangt die Feſtkantate: Aus eiſerner Zeit von Adolf Klages.
Der Unterricht endigt Samstag, den 15. März, mit der zweiten Vormittagsſtunde.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 7. April, vormittags 8 Uhr. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete Samstag, den 5. April, vormittags von 8 Uhr an in ſeinem Amtszimmer entgegen. In die Sexta können Schüler vom vollendeten 9. Lebensjahre eintreten, ausnahmsweiſe bei genügender geiſtiger und körperlicher Reife auch ſolche, die vor dem 1. Oktober das 9. Lebensjahr vollenden.
Vorzulegen ſind:
1. ein Auszug aus dem ſtandesamtlichen’ Geburtsverzeichnis;
2. eine Beſcheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung;
3. ein Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über Betragen
und private Vorbildung.
Der einjährige erfolgreiche Beſuch der oberſten Klaſſe(der Oberſekunda) be⸗ rechtigt zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt, zum freien Eintritt in die Unterprima heſſiſcher Gymnaſien und Oberrealſchulen ſowie zu allen von dieſer Primareife ab⸗ hängigen Berufsarten, d. h.
. zur Aufnahme in den Reichsbankdienſt,
zur Fähnrichsprüfung,
zur Seekadettenprüfung,
zum Eintritt als Apothekerlehrling(mit Ergänzungsprüfung im Lateiniſchen für die Oberſekunda eines Realgymnaſiums),
zur Prüfung für die mittleren Stellen im heſſiſchen Finanzfach und Verwaltungsdienſte,
zum Vorbereitungsdienſt für die Prüfung als Aktuar(Gerichtsſchreiber),
zum Eintritt in den Beruf des Geometers 1. Klaſſe,
Solche Schüler, die im Intereſſe ihres künftigen Berufes unſere Anſtalt mit dem Abſchluſſe des 6. Jahrganges(der Unterſekunda) oder vor Vollendung des ſiebenten(der Oberſekunda) verlaſſen und ſich den Berechtigungsſchein zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt erwerben wollen, haben ſich der fakultativen Abſchluß⸗ prüfung zu unterziehen, für welche die Ordnung vom 15. Dezember 1899(mit den Änderungen vom 5. Feb⸗ ruar 1909 und 5. Januar 1911) maßgebend iſt.
Das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Beſuch der Unterſekunda berechtigt
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zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt;
zur Aufnahme als Zivilſupernumerar im preußiſcheheſſiſchen Eiſenbahndienſt(„Bewerber, welche die Reife für Oberprima erworben haben, werden vorzugsweiſe berückſichtigt“);
zu den Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfungen bei der Kaiſerlichen und Handelsmarine;
zum Intendanturſubalterndienſt beim Heere.
Das Zeugnis über den erfolgreichen einjährigen Beſuch der Obertertia befreit von der Fortbildungsſchulpflicht.
Ferien und unterrichtsfreie Tage im Schuljahre 1913/14: Chriſti Himmelfahrt: 1. Mai. Ausflugstag im Mai. Pfingſtferien: 11. Mai bis 18. Mai. Fronleichnam: 22. Mai. Herbſtferien: 17. Auguſt bis 21. September. Allerheiligen: 1. November. Geburtstag Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs: 25. November.
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