Jahrgang 
1912
Einzelbild herunterladen

VI. Bekanntmachungen.

,

Die Schlußfeier findet Freitag, den 29. März, nachmittags von 3 Uhr an in der Turnhalle ſtatt.

Der Unterricht endigt Samstag, den 30. März, mit der zweiten Vormittagsſtunde.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 22. April, vormittags 8 Uhr. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete Samstag, den 20. April, vormittags von 8 Uhr an in ſeinem Amtszimmer entgegen. In die Sexta können Schüler vom vollendeten 9. Lebensjahre eintreten, ausnahmsweiſe bei genügender geiſtiger und körperlicher Reife auch ſolche, die vor dem 1. Oktober das 9. Lebensjahr vollenden.

Vorzulegen ſind:

1. ein Auszug aus dem ſtandesamtlichen Geburtsverzeichnis;

2. eine Beſcheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung;

3. ein Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über Betragen

und private Vorbildung.

Der einjährige erfolgreiche Beſuch der oberſten Klaſſe(der Oberſekunda) be⸗ rechtigt zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt, zum freien Eintritt in die Unterprima einer heſſiſchen Oberrealſchule und zu allen von dieſer Primareife abhängigen Be⸗ rufsarten, d. h. zur Aufnahme in den Reichsbankdienſt, zur Zulaſſung zur Fähnrichsprüfung, zur Zulaſſung zur Seekadettenprüfung, zum Eintritt als Apothekerlehrling und zur Zulaſſung zur Prüfung als Apotheker(mit Er⸗ gänzungsprüfung im Lateiniſchen für die Oberſekunda eines Realgymnaſiums), zur Zulaſſung zur ſpeziellen Prüfung der erſten Kategorie im heſſiſchen Finanzfach, zur Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſte zur Gerichtsſchreiberprüfung, zur Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſte für die Prüfung der Kreisamtsgehilfen und Kreis⸗ amtsbureau⸗Vorſteher,

. zum Eintritt in den Beruf des Geometers 1. Klaſſe.

Solche Schüler, die im Intereſſe ihres künftigen Berufes unſere Anſtalt mit dem Abſchluſſe des 6. Jahr⸗ gangs(der Unterſekunda) oder vor Vollendung des ſiebenten(der Oberſekunda) verlaſſen und ſich den Berech⸗ tigungsſchein zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt erwerben wollen, haben ſich der fakultativen Abſchlußprüfung zu unterziehen, für welche die Ordnung vom 15. Dezember 1899(mit den Änderungen vom 5. Februar 1909 und 5. Januar 1911) maßgebend iſt.

Um bei dem ungeſunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht ge⸗ wachſene Schüler vor ſpäteren Enttäuſchungen zu ſchützen und ihnen rechtzeitig den Üübergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entſprechenden Bildungsgang und Beruf zu ermöglichen, hat Hohe Behörde am 24. April 1911 verfügt, daß Schüler, die in derſelben Klaſſe zum zweitenmal das Lehrziel nicht erreichen, durch Beſchluß des Klaſſenlehrerrats von dem weiteren Beſuch einer jeden Lehranſtalt derſelben Art ausgeſchloſſen werden können. Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art iſt von dem Ergebnis einer Prüfung ab⸗ hängig; ſie ſoll jedoch in der Regel von vornherein verſagt werden, wenn ſich aus dem Zeugnis der früher beſuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in ſolchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im weſentlichen übereinſtimmen.

Ferien und unterrichtsfreie Tage im Schuljahre 1912/13:

Chriſti Himmelfahrt: 16. Mai.

Ausflugstag im Mai.

Pfingſtferien: 26. Mai bis 2. Juni.

Fronleichnam: 6. Juni.

Herbſtferien: 12. Auguſt bis 15. September.

Geburtstag Ihrer Kgl. Hoheit der Großherzogin: 17. September. Allerheiligen: 1. November.

9 ON S