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V. Bekanntmachungen.
Die Schlußfeier findet Freitag, den 18. März, nachmittags von 3 Uhr an, in der Turnhalle ſtatt. Der Unterricht endigt Samstag, den 19. März, mit der zweiten Vormittagsſtunde.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 11. April, vormittags 8 Uhr. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete Samstag, den 9. April, vormittags von 8 Uhr an, in ſeinem Amtszimmer entgegen. In die Sexta können Schüler vom vollendeten 9. Lebensjahr eintreten, ausnahmsweiſe bei genügender geiſtiger und körperlicher Reife auch ſolche, die vor dem 1. Oktober das 9. Lebensjahr vollenden.
Vorzulegen ſind:
1. ein Auszug aus dem ſtandesamtlichen Geburtsverzeichnis;
2. eine Beſcheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung;
3. ein Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule oder ein beglaubigtes Heugnis über Be⸗ tragen und private Vorbildung.
Der einjährige erfolgreiche Beſuch der oberſten Klaſſe(der Oberſekunda) berechtigt zum einjährig⸗ freiwilligen Militärdienſt und zum freien Eintritt in die Unterprima einer heſſiſchen Oberrealſchule(ſ. IV S. 17). Solche Schüler, die im Intereſſe ihres künftigen Berufes unſere Anſtalt mit dem Abſchluſſe des 6. Jahrganges (der Unterſekunda) oder vor Vollendung des ſiebenten(der Oberſekunda) verlaſſen und ſich den Berechtigungs⸗ ſchein zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt erwerben wollen, haben ſich der fakultativen Abſchlußprüfung zu unter⸗ ziehen, für welche die Ordnung vom 15. Dezember 1899(mit der Änderung vom 5. Februar 1900) maßgebend iſt.
Wir künnen den Eltern nicht dringend genug empfehlen, die Privatlektüre ihrer Rinder aufs ſorgfältigſte zu überwachen. Denn nur im ZBunde mit dem Elternhauſe mird die Schule den Kampf gegen die Schmutz⸗ und Schundliteratur, die grüößte Feindin des Teibes und der Geele unſerer Angend, ſiegreich durchführen.
Zu weiterer Auskunft iſt der Unterzeichnete gern bereit.
Die Teitung der höheren Zürgerſchule zu Dieburg: Profeſſor Diehl, Rektor.


