Jahrgang 
1930
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Mitteilungen an die Eltern

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1929 an wurde das monatliche Schulgeld an den höheren Schulen wie folgt feſtgeſetzt:

Für die unteren und Für die oberen mittleren Klaſſen Klaſſen (VI- UIh)(O1- 01)

Für Schülerinnen, deren Eltern Für Schülerinnen, deren Eltern in Heſſen nicht in Heſſen in Heſſen nicht in Heſſen wohnen wohnen wohnen wohnen

2ℳ 2ℳ A2ℳ NAℳ a) Voller Satz.... 21. 23. 24. 26.

8 b) Bei gleichzeitiger Schul⸗ ausbildung.

von 2 Geſchwiſtern... 17. 19. 20. 22. von 3 Geſchwiſtern... 13. 14. 16. 17. von 4 Geſchwiſtern... 10. 11. 12. 13. von 5 Geſchwiſtern... 7. 8. 8. 9. von 6 und mehr Geſchwiſtern 4. 5. 5. 6.

Freiſtellen können an würdige und bedürftige Schülerinnen verliehen werden. Geſuche ſind auf beſonderen Vordrucken möglichſt noch vor Beginn des neuen Schuljahres bei der Direktion einzureichen.

Ferien: Pfingſten....... 8. Juni bis 15. Juni 1930 Sommer....... 5. Juli bis 3. Auguſt 1930 Herbſt........ 28. September bis 12. Oktober 1930 Weihnachten...... 21. Dezember bis 5. Januar 1931

Die Oſterferien beginnen am 22. März 1931