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VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 12. April, 9 Uhr. Die Schülerinnen ſind angewieſen, ſich bei Neuanſchaffung von Schulbüchern den Umtauſch vorzubehalten und möglichſt die neueſten Auflagen zu kaufen.
Anmeldungen für die Viktoriaſchule werden am 10. April von 10—1 Uhr im Schul⸗ hauſe, Hochſtraße 44, unter Vorlegung von Impfſchein bezw. Wiederimpfſchein, Geburts⸗ oder Taufſchein und der letzten Schulzeugniſſe angenommen.
Ferien im nächſten Schuljahre: Pfingſten: 23. bis 30. V., Sommer: 15. VII. bis 11. VIII.; Herbſt: 30. IX. bis 13. X., Weihnacht: 23. XII. bis 5. I. 1916, Oſtern: 16. IV. bis 30. IV.
Schulgeld:
I. Viktoriaſchule:
a) für Schülerinnen, deren Eltern oder an ihre Stelle getretene Unterhaltungs⸗ pflichtige ihren Hauptwohnſitz im Bezirk der Stadt Darmſtadt haben, jährlich: in den Klaſſen—IV 140 Mark, V—X 130 Mark.
b) für alle anderen Schülerinnen jährlich in den Klaſſen—IV 160 Mark, V—X 150 Mark.
II. Studienanſtalt bezw. Seminar:
a) für Schülerinnen, deren Eltern oder an deren Stelle getretene Unterhaltungs⸗ pflichtige, oder die ſelbſt, inſofern ſie großjährig ſind, zur Zeit des Eintritts in die Studienanſtalt mindeſtens ſeit zwei Jahren die heſſiſche Staatsangehörigkeit beſitzen oder ſeit mindeſtens zwei Jahren im Großherzogtum Heſſen ihren Hauptwohnſitz haben, jährlich: in der Oberſekunda, Unter⸗ und Oberprima 150 Mark, in der P-⸗Klaſſe 200 Mark.
Bei Töchtern von Beamten und Militärperſonen, die nach Heſſen verſetzt worden ſind, ſoll von dem Erfordernis des zweijährigen Zeitablaufs abgeſehen werden.
b) für alle nicht unter die Beſtimmungen unter a fallende Seminariſtinnen jährlich: in Oberſekunda, Unter⸗ und Oberprima 170 Mark, in der P-⸗Klaſſe 220 Mark.
c) für Hoſpitantinnen halbjährlich für jede Wochenſtunde 6 Mark.
Für Geſchwiſter in der Viktoriaſchule, in der Eleonorenſchule und in den Mittelſchulen bleibt die bisherige Schulgeldermäßigung beſtehen. Hiernach iſt zu zahlen: für das erſte Kind das volle Schulgeld, für das zweite Kind ¾ des Schulgeldes, für das dritte und jedes folgende Kind die Hälfte des Schulgeldes derjenigen Anſtalt und Klaſſe, die ſie beſuchen.
Freiſtellen können nur an Schülerinnen, die wenigſtens ein Jahr der Schule angehören, jedoch nur in den Klaſſen der Studienanſtalt, in der P⸗Klaſſe und den Klaſſen—VII der Schule gewährt werden. Geſuche ſind an das Kuratorium zu richten und bei der Direktion abzugeben.
Da der neue Lehrplan in einzelnen Fächern höhere Lehrziele vorſieht als der frühere und erſt die Erfahrung lehren muß, ob das Maß der geforderten häuslichen Arbeiten(namentlich der ſchrift⸗ lichen) zu der Kraft der Schülerinnen im richtigen Verhältnis ſteht, bitten wir die verehrten Eltern dringend, den Fachlehrern oder Klaſſenvorſtänden, nötigenfalls auch der Direktion die etwa ſich er⸗ gebenden Anſtände und Bedenken offen mitzuteilen, damit die wünſchenswerte Verſtändigung zwiſchen Elternhaus und Schule erzielt werden kann.
Zum Schluſſe machen wir darauf aufmerkſam, daß der Direktor täglich morgens in der Schule zu ſprechen iſt, und daß die Sprechſtunden der Lehrenden am ſchwarzen Brett im Unterſtock angeſchlagen ſind und den Kindern in den einzelnen Klaſſen mitgeteilt werden.
Darmſtadt, im März 1915. Die Großherzogliche Direktion der Dibtoriaſchule und des Lehrerinnenſeminars: Dr. Otto, Geheimer Schulrat.


