Jahrgang 
1909
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. F. Schlußbemerkungen.

Das Schuljahr wird am 3. April 1900 geschlossen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 19. April 8 ½ Uhr. Die Schülerinnen sind ange- wiesen, sich bei Neuanschaffung von Schulbüchern den Umtausch vorzubehalten und möglichst die neuesten Auflagen zu kaufen.

Anmeldungen für die Viktoriaschule werden am 3. April von 101 Uhr im Schulhause, Hochstraße 44, unter Vorlegung von Impfschein, Geburts- oder Taufschein und der früheren Schulzeugnisse angenommen.

Anmeldungen für das Lehrerinnenseminar und Gesuche um Zulassung zu der Auf- nahmeprüfung, die am 21. April 1909 um ½ 8 Uhr in der Viktoriaschule stattfindet, sind späte- stens bis zum 1. Februar 1900 bei der Direktion schriftlich einzureichen. Dem Gesuch ist bei- zufügen: I. ein selbstgefertigter Lebenslauf, 2. ein Geburts- oder Taufschein, 3. ein Impfschein, 4. frühere Schulzeugnisse. In die Unterklasse des Seminars werden Schülerinnen, welche die vollentwickelte Iostufige höhere Mädchenschule mit Erfolg besucht haben, aufgenommen, wenn sie in dem betreffenden Jahre das 16. Lebensjahr vor dem I. Oktober vollenden. Für das Seminar wurde die Maximalschülerinnenzahl für eine Klasse auf 25 festgesetzt und bestimmt, daß in das Seminar aufzunehmen sind:

zunächst die aus Klasse I der Viktoriaschule abgehenden Schülerinnen; sodann die aus den vier anderen gleichberechtigten höheren Mädchenschulen des Landes austretenden Schülerinnen, welche wegen der gleichartigen Vorbildung auf Verfügung Großh. Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, in der Regel ohne Aufnahmeprüfung aufzunehmen sind;

an dritter Stelle die sonstigen hessischen Bewerberinnen, welche sich einer Aufnahme- prüfung zu unterziehen haben; und

zuletzt die nichthessischen Bewerberinnen, und zwar in der Reihenfolge der eingelaufenen schriftlichen ordnungsmäßigen Meldungen.

Das Schulgeld beträgt: a) für Schülerinnen, deren Eltern oder an ihre Stelle getretenen Unterhaltungspflichtige ihren Hauptwohnsitz im Bezirk der Stadt Darmstadt haben, in den Klassen-IV jährlich 108 M., in den Klassen VX H M.; b) für alle anderen Schülerinnen 120 M. und 108 M. Für Geschwister, welche die Mittelschulen und die Viktoriaschule besuchen, ist vom 1. April 1890 ab die dem Volksschulgesetz entsprechende Schulgeldermäßhigung bewilligt worden. Es zahlt: das 1. Kind das volle Schulgeld, das 2. Kind ³¾ des Schulgeldes, das 3. und jedes folgende Kind die Hälfte des Schulgeldes derjenigen Anstalt oder Klasse, die sie besuchen.

Das Schulgeld im Seminar beträgt: a) für Seminaristinnen, deren Eltern oder an ihre Stelle getretene Unterhaltungspflichtige oder die selbst, insofern sie großjährig sind, zur Zeit des Eintritts in das Seminar mindestens seit 2 Jahren die hessische Staatsangehörigkeit besitzen oder seit mindestens 2 Jahren im Großherzogtum Hessen ihren Hauptwohnsitz haben, jährlich 160 M. Bezüglich der Töchter von öffentlichen Beamten und Militärpersonen, die aus dem Ausland nach Hessen dienstlich versetzt werden, soll von dem Erfordernis des zweijährigen Zeit- ablaufs abgesehen werden; für alle nicht unter a) fallenden Seminaristinnen jährlich 180 M.; c) für Hospitantinnen halbjährlich für jede Wochenstunde 5 M.

Freistellen können nur an Schülerinnen, die wenigstens 1 Jahr der Schule angehören, jedoch nur in den Seminarklassen und den Klassen-VII der Schule gewährt werden. Gesuche sind an das Kuratorium zu richten und bei der Direktion spätestens am r. März abzugeben.

Die Ferienordnung ist noch nicht festgesetzt.

Zum Schlusse machen wir darauf aufmerksam, daß der Direktor täglich morgens in der Schule zu sprechen ist, und daß die Sprechstunden der Lehrenden am schwarzen Brett im Unter- stock angeschlagen sind und den Kindern in den einzelnen Klassen mitgeteilt werden. Die Rück- gabe der schriftlichen Arbeiten wird, wie im Vorjahr, am Anfang des Halbjahres den Eltern durch die Kinder bekannt gemacht werden.

Darmstadt, im März 1909. Die Großherzogliche Direktion

der Viktoriaschule und des Lehrerinnenseminars i. V. Dr. Röll.