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F. Schlussbemerkungen.
Schluß des Schuljahres: Mittwoch, den 20. März 1907.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 8. April 8 ½ Uhr. Die Schülerinnen sind ange- wiesen, sich bei Neuanschaffung von Schulbüchern den Umtausch vorzubehalten und möglichst die neuesten Auflagen zu kaufen.
Anmeldungen für die Viktoriaschule werden am 20. März von 10—1 Uhr im Schulhause, Hochstraße 44, entgegengenommen(Impfschein, Geburts- oder Taufschein, frühere Schulzeugnisse sind vorzulegen).
Anmeldungen für das Lehrerinnenseminar und Gesuche um Zulassung zu der Auf- nahmeprüfung, die am 10. April 1907 um ½ 8 Uhr in der Viktoriaschule stattfindet, sind spätestens bis zum 1. Februar 1907 bei der Direktion schriftlich einzureichen. Dem Gesuch ist beizufügen: 1. ein selbstgefertigter Lebenslauf, 2. Geburts- oder Taufschein, 3. Impfschein, 4. frühere Schulzeugnisse. In die Unterklasse des Seminars werden Schülerinnen, welche die vollentwickelte 10 stufige höhere Mädchenschule mit Erfolg besucht haben, aufgenommen, wenn sie in dem betreffenden Jahre das 16. Lebensjahr vor dem 1. Oktober vollenden. Für das Seminar wurde die Maximalschülerinnenzahl für eine Seminarklasse auf 25 festgesetzt und be- stimmt, daß in das Seminar aufzunehmen sind:
zunächst die aus Klasse I der Viktoriaschule abgehenden Schülerinnen,
sodann die aus den 4 anderen gleichberechtigten höheren Mädchenschulen des Landes austretenden Schülerinnen, welche wegen der gleichartigen Vorbildung auf Verfügung Großh. Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, in der Regel ohne Aufnahmeprüfung aufzunehmen sind,
an dritter Stelle die sonstigen hessischen Bewerberinnen, welche sich einer Auf- nahmeprüfung zu unterziehen haben, und
zuletzt die nichthessischen Bewerberinnen und zwar in der Reihenfolge der eingelaufenen schriftlichen ordnungsmäßigen Meldungen.
Das Schulgeld beträgt: a) für Schülerinnen, deren Eltern oder an ihre Stelle getretene Unterhaltungspflichtige ihren Hauptwohnsitz im Bezirk der Stadt Darmstadt haben, in den Klassen—IV jährlich 108 M., in den Klassen V—X 96 M.; b) für alle anderen Schülerinnen nach obiger Klasseneinteilung 120 M. und 108 M. Für Geschwister, welche die Mittelschulen und die Viktoriaschule besuchen, ist vom 1. April 1890 ab die dem Volksschulgesetz ent- sprechende Schulgeldermäßigung bewilligt worden. Sie zahlen: das 1. Kind das volle Schulgeld, das 2. Kind ¾ des Schulgeldes, das 3. und jedes folgende Kind die Hälfte des Schulgeldes der- jenigen Anstalt bezw. Klasse, welche sie besuchen.
Das Schulgeld im Seminar beträgt: a) für Seminaristinnen, deren Eltern oder an ihre Stelle ge- tretene Unterhaltungspflichtige oder diese selbst, insofern sie großjährig sind, zur Zeit des Eintritts in das Seminar mindestens seit 2 Jahren die hessische Staatsangehörigkeit besitzen oder seit min- destens 2 Jahren im Großherzogtum Hessen ihren Hauptwohnsitz haben, jährlich 160 M. Be- züglich der Töchter von öffentlichen Beamten und Militärpersonen, die aus dem Ausland nach Hessen dienstlich versetzt werden, soll von dem Erfordernis des zweijährigen Zeitablaufs ab- gesehen werden; b) für alle nicht unter a) fallenden Seminaristinnen jährlich 180 M.; c) für Hospitantinnen halbjährlich für jede Wochenstunde 5 M.
Freistellen können nur an Schülerinnen, die wenigstens 1 Jahr der Schule angehören, jedoch nur in den Seminarklassen und den Klassen—VII der Schule gewährt werden. Gesuche sind bei der Direktion spätestens am 1. März abzugeben.
Die Ferienordnung ist noch nicht festgesetzt.
Zum Schlusse machen wir darauf aufmerksam, daß der Direktor täglich morgens in der Schule zu sprechen ist, und daß die Sprechstunden der Lehrenden am schwarzen Brett im Unter- stock angeschlagen sind und den Kindern in den einzelnen Klassen mitgeteilt werden. Die Rück- gabe der schriftlichen Arbeiten wird, wie im Vorjahr, am Anfang des Halbjahres den Eltern durch die Kinder bekannt gemacht werden.
Darmstadt, im März 1907. Die Großherzogliche Direktion
der Viktoriaschule und des Lehrerinnenseminars. Dr. Landmann.


