F. Schlulsbemerkungen.
Schluß des Schuljahres: Mittwoch, den 1. April, II Uhr. Das neue Schuljahr beginnt: Montag, den 20. April, an welchem Tage die Anmeldungen für die Viktoria- schule morgens 9—1 Uhr in der Viktoriaschule, Hochstraße 44, entgegengenommen werden(Impfschein, Geburts- oder Taufschein, letzte Zeugnisse etc).
Beginn des Unterrichts: Dienstag, den 21. April, morgens ½ 8 bezw. ½ 9 Uhr.
Ferienordnung für 1903/04: Ostern: 2.— 19. April; Pfingsten: 31. Mai bis 3. Juni; Sommer: 5. Juli bis 2. August; Herbst: 27. September bis I1. Oktober; Weihnachten: 24. Dezember bis 6. Januar 1904.
Das Schulgeld beträgt für hiesige Schülerinnen in den Klassen I-—III 906 M., in den Klassen IV—VII 84 M. und in den Klassen VIII—X 72 M. jährlich, für auswärtige Schülerinnen nach obiger Klasseneinteilung 108 M., 96 M. und 84 M. Bei Geschwistern werden für das zweite Kind nur drei Viertel, für das dritte und jedes folgende nur die Hälfte des Normalsatzes bezahlt. Das Schulgeld für Seminaristinnen beträgt jährlich 150 M. Hospitantinnen zahlen für jede Wochenstunde 5 M. das Halbjahr.
Die Schülerinnen sind angewiesen, sich bei Neuanschaffungen von Büchern den Umtausch vorzubehalten; vorzuziehen sind Bücher in der neuen Rechtschreibung.
In die 3. Klasse des Seminars werden Schülerinnen, welche die vollentwickelte Ioklassige höhere Mädchenschule mit Erfolg besucht haben, aufgenommen, wenn sie in dem betreffenden Jahre das 16. Lebensjahr vor dem 1. Oktober vollenden. Die Auf- nahmeprüfung derjenigen, welche eine vollentwickelte hessische 1oklassige höhere Mäàdchenschule nicht durchlaufen haben, findet am 22. April 1903 statt. Selbstverfaßte Anmeldungen sind an die Direktion schriftlich zu richten unter Beifügung eines selbst- verfabten Lebenslaufs, eines Geburts- oder Taufzeugnisses, des Impfscheins und der früheren Schulzeugnisse.
Darmstadt, im März 1903.
Großherzogliche Direktion der Viktoriaschule und des Lehrerinnenseminars.
Dr. Landmann.


