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Kriegk, Pieper, Skiebe, Schlegel, Schmidt, Städel, Zimmermann in VI 2., Kötter V 1., Boye, Lipp(V 2.) Schon(N 3.), Gerhard, Häcker, Hotz, Kaiſer, Müller, Seip, Wießell, Wolff(IV 3.), Joſeph(IIIb 1.), d'Hauſſonville, Hammel, Jakobi(IIIb 2.), Stein(IIIb 3.), Joſeph, Landecker(IIIa 1.), Anhalt(IIa 3.), v. Riedeſel(IIb 1.), Germann(IIb 2.), Arnheiter, Friedrich, Oswald, Stöhr(IIb 3.), Heſſe(IIa 2.). Allen verehrlichen Spendern ſagen wir auch an dieſer Stelle herzlichſten Dank.
V. Beltanntmachungen und Witteilungen an die Eltern.
1. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen:
Dienstag, den 21. April, vormittags 9 Uhr. Die Prüfung neu eintretender Schüler findet Montag, den 20. April, vormittags von 9 Uhr ab ſtatt. 2. Anmeldungen neu eintretender Schüler für das Realgymnaſium werden im Realgym⸗ naſialgebäude Samstag, den 18. April, vormittags von 9—12 Uhr angenommen. Ent⸗ laſſungszeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei ein⸗ zureichen. Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe— Sexta des Realgymnaſiums— iſt das zurückgelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, die bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. September erreichen. Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen: a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen. b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des Lebens vorkommenden deutſchen Wörter. c) Kenntnis der Begriffswörter(deren Einteilung und Beugung), ſowie des einfachen Satzes. d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten Zahlen. 3. Vorſchule. Anmeldungen ſollen
Samstag, den 18. April, vormittags von 9—12 Uhr geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, event. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe „ 7. / 8./ I// 1./ Doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, die bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen. 4. Nachſtehende Verfügung Gr. Min. d. J., Abt. für Schulangelegenheiten, geben wir bekannt: Um bei dem ungeſunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht ge⸗ wachſene Schüler vor ſpäteren Enttäuſchungen zu ſchützen, und um ſie rechtzeitig den Ubergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entſprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu laſſen, be⸗
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