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V. Bekanntmachungen.
1. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen:
Dienstag, den 5. April, vormittags 9 Uhr.
Die Prüfung neu eintretender Schüler findet Montag, den 4. April, vormittags von 9 Uhr ab ſtatt.
2. Anmeldungen neu eintretender Schüler für das Realgymnaſium werden im Real⸗ gymnaſialgebäude, Freitag, den 1. April, vormittags von 9—12 Uhr angenommen. Entlaſſungszeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen.
Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe— Sexta des Realgymnaſiums— iſt das zurück⸗ gelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. September erreichen.
Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen. b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des Lebens vorkommenden deutſchen Wörter. c) Kenntnis der Begriffswörter(deren Einteilung und Beugung), ſowie des einfachen Satzes. d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten Zahlen. 3. Vorſchule. Anmeldungen ſollen Samstag, den 19. März, vormittags von 9—12 Uhr, geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, eventl. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, 7.„„„ 2.„ „ 8.„„„ 1.„ Doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.
4. Anmeldungen zu den täglichen Arbeitsſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Aufſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.
5. Ferienordnung für 1910/11:
Oſtern: 20. März bis 2. April 1910.
Pfingſten: 15. bis 21. Mai 1910.
Sommer: 14. Juli bis 10. Auguſt 1910.
Herbſt: 29. September bis 12. Oktober 1910. Weihnachten: 22. Dezember 1910 bis 4. Januar 1911. Oſtern: 9.— 22. April 1911.
6. Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, bitten wir die Eltern, die Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit aufzuſuchen und hierzu vorher durch die Schüler um Angabe einer Zeit nachfragen zu laſſen. Der Direktor iſt täglich zwiſchen 11 und 12 Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.


