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V. Bekanntmachungen.
1. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen: Dienstag, den 28. April, vormittags 9 Uhr. Die Prüfung neu eintretender Schüler findet Montag, den 27. April, vormittags von 9 Uhr ab ſtatt.
2. Anmeldungen neu eintretender Schüler für das Realgymnaſium werden im Real— gymnaſialgebäude, Samstag, den 25. April, vormittags von 9—12 Uhr angenommen. Entlaſſungszeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen.
Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe— Sexta des Realgymnaſiums— iſt das zurück— gelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. September erreichen.
Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.
b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des Lebens vorkommenden deutſchen Wörter.
c) Kenntnis der Begriffswörter(deren Einteilung und Beugung), ſowie des einfachen Satzes.
d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten Zahlen.
3. Vorſchule. Anmeldungen ſollen Samstag, den 25. April, vormittags von 9—12 Uhr, geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, eventl. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe,
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„ 8.„„ 1.„ Doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.
4. Anmeldungen zu den täglichen Arbeitsſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Aufſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.
5. Ferienordnung für 1908/09: Oſtern: 12. bis 25. April 1908. Pfingſten: 7. bis 13. Juni 1908. Sommer: 16. Juli bis 12. Auguſt 1908. Herbſt: 1. bis 14. Oktober 1908. Weihnachten: 24. Dezember 1908 bis 6. Januar 1909. Oſtern: 4. bis 17. April 1909.


