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V. Bekanntmachungen.
1. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen: Dienstag, den 9. April, vormittags 9 Uhr. Die Prüfung neu eintretender Schüler findet Montag, den 8. April, vormittags von 9 Uhr ab ſtatt.
2. Anmeldungen neu eintretender Schüler für das Realgymnaſium werden im Real— gymnaſialgebäude, Donnerstag, den 4. April, vormittags von 9—12 Uhr angenommen. Entlaſſungszeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen.
Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe— Sexta des Realgymnaſiums— iſt das zurück— gelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. September erreichen.
Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.
b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des Lebens vorkommenden deutſchen Wörter.
c) Kenntnis der Begriffswörter(deren Einteilung und Beugung), ſowie des einfachen Satzes.
d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten Zahlen.
3. Vorſchule. Anmeldungen ſollen
Donnerstag, den 4. April,
vormittags von 9—12 Uhr, geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, eventl. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel
vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe,
„ 7.„„„ 2.
„ 8.„„„ 1. Doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.
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4. Anmeldungen zu den täglichen Arbeitsſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Aufſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.
5. Ferienordnung in 1907/08. Oſtern: 21. März bis 6. April 1907. Wegen der anderen Ferien erfolgt beſondere Benachrichtigung.
6. Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, bitten wir die Eltern, die Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit aufzuſuchen und hierzu vorher durch die Schüler um Angabe einer Zeit nach⸗ fragen zu laſſen. Der Direktor iſt in der Regel täglich zwiſchen 10 und 12 Uhr auf ſeinem Amts⸗ zimmer zu ſprechen.


