Jahrgang 
1904
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Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.

b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des Lebens vorkommenden deutſchen Wörter.

c) Kenntnis der Begriffswörter(deren Einteilung und Beugung), ſowie des einfachen Satzes.

d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten Zahlen.

3. Vorſchule des Realgymnaſiums und der Oberrealſchule. Anmeldungen ſollen ebenfalls Samſtag, den 9. April, vormittags von 912 Uhr, geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, event. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel

vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, 7. 2.

. 8. Doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.

4. Anmeldungen zu den täglichen Arbeitsſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Aufſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.

5. Ferienordnung in 1904/05:

Oſtern: 24. März bis 11. April 1904.

Pfingſten: 22. bis 25. Mai 1904.

Sommer: 3. bis 31. Juli 1904.

Herbſt: 25. September bis 9. Oktober 1904. Weihnachten: 22. Dezember 1904 bis 5. Januar 1905. Oſtern: 13. bis 30. April 1905.

6. Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, bitten wir die Eltern, die Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit aufzuſuchen und hierzu vorher durch die Schüler um Angabe einer Zeit nach⸗ zuſuchen. Der Direktor iſt in der Regel täglich zwiſchen 10 und 12 Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.

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Darmſtadt, März 1904.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſtums. Münch.