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V. Anfang des Anterrichts, Bedingungen der Aufnahme in die Schule.
1. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen Dienſtag, den 21. April, Vormittags 9 Uhr. Die Prüfung neu eintretender Schüler findet Montag, den 20. April, vormittags von 9 Uhr ab ſtatt.
2. Anmeldungen neu eintretender Schüler für das Realgymnaſtum werden im Real⸗ gymnaſialgebäude Freitag, den 17. April, vormittags von 9—12 Uhr, angenommen. Entlaſſungszeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen.
Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe— Sexta des Realgymnaſiums— iſt das zurückgelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch noch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei ge⸗ nügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. September erreichen.
Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.
b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des Lebens vor⸗ kommenden deutſchen Wörter.
c) Kenntnis der Begriffswörter, deren Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes.
d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten Zahlen.
3. Vorſchnle. Anmeldungen ſollen ebenfalls Freitag, den 17. April, vormittags von 9—12 Uhr, geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, event. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel
vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, 7. 1„ 2. 8.* 1.
Doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.
4. Anmeldungen zu den täglichen Arbeitsſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Aufſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.
Darmſtadt, März 1903.
Großherzogliche Direktion des Realgymnaſtums. Prof. Münch.


