Jahrgang 
1901
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Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe Sexta des Realgymnaſiums iſt das zurückgelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch noch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei ge⸗ nügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. September erreichen. Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen: a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können. b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibnng der in der gewöhnlichen Sprache des Lebens vor⸗ kommenden deutſchen Wörter.

c) Kenntnis der Begriffwörter, deren Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes. d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten Zahlen.

3. Vorſchule. Anmeldungen ſollen ebenfalls

Freitag, den 12. April, vormittags von 912 Uhr,

geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, event. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel

vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, 7. 2. 8. 1.

Doch können auch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.

4. Anmeldungen zu den täglichen Arbeitsſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Auf⸗ ſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.

Darmſtadt, 27. März 1901.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums. Prof. Münch.