— 14— V. Anfang des Anterrichts, Bedingungen der Aufnahme in die Schule.
1. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen
Dienſtag, den 11. April, vormittags 9 Uhr. Die Prüfung neu eintretender Schüler findet Montag, den 10. April, vormittags von 9 Uhr ab ſtatt. 2. Anmeldungen neu eintretender Schüler für das Realgymnaſium werden im Real⸗ gymnaſialgebäude Samstag, den 8. April, vormittags von 9—12 Uhr, angenommen. Entlaſſungszeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen. Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe— Sexta des Realgymnaſiums— iſt das zurückgelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch noch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei ge⸗ nügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. September erreichen. Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen: a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können. b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter. c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes. d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen. 3. Vorſchule. Anmeldungen können Montag, den 10. April, vormittags von 9—12 Uhr, geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, event. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, „ 7.„„„ 2.„ 8. Ir 1. Doch können auch noch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen. 4. Anmeldungen zu den täglichen Arbeitsſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Auf⸗ ſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.
Darmſtadt, 22. März 1899.
Großherzogliche Direktion des Ztealgymnaſtums. Prof. Münch.


