Jahrgang 
1898
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geſchehen; Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, event. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe,

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Doch können auch noch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.

4. Anmelduugen zu den täglichen Arbeitsſtunden, in denen die häuslichen Schulaufgaben unter Auf⸗ ſicht von Lehrern der Anſtalt angefertigt werden, nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen.

Darmſtadt, Ende März 1898.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums. Prof. Münch.