Jahrgang 
1891
Einzelbild herunterladen

12

VII. Anfang des Annterrichts, Bedingungen der Aufnahme in die Schule.

1. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen Mittwoch den 8. April, vormittags 9 Uhr.

Die Prüfung neu eintretender Schüler findet am 7. April, vormittags von 9 Uhr ab, ſtatt.

2. Anmeldungen neu eintretender Schüler werden im Realgymnaſialgebäude Montag den 6. April, vormittags von 912 Uhr und nachmittags von 35 Uhr, angenommen. Entlaſ⸗ ſungszeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei ein⸗ zureichen.

Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe Sexta des Realgymnaſiums iſt das zurückgelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch noch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei ge⸗ nügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. September erreichen.

Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können.

b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter.

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes.

d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

3. Vorſchule. Anmeldungen können Montag den 6. April, vormittags von 912 Uhr und nachmittags von 35 Uhr, geſchehen, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, event. Zeugnis der früher beſuchten Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel

vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, . 2. 1 8./ 2 1. 2 Doch können auch noch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.

4. Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerkſam gemacht, daß wegen Unter⸗ bringung der letzteren zur Sicherung gehöriger Aufſicht Rückſprache mit der Direktion zu nehmen iſt, bei welcher auch vorgängige Anzeige von einem Wohnungswechſel ſolcher Schüler ſtattzufinden hat.

Darmſtadt, den 2. März 1891.

Großherzogliche Direction des Realgymnaſtums. Kuhl.