Jahrgang 
1888
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VII. Anfang des Anterrichts, Bedingungen der Aufnahme in die Schule.

1. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen

Mittwoch den 11. April, vormittags 9 Uhr.

Die Prüfung neu eintretender Schüler findet am 10. April, vormittags von 9 Uhr ab, ſtatt.

2. Anmeldungen neu eintretender Schüler werden im Realſchulgebäude Montag den 9. April, vormittags von 912 Uhr und nachmittags von 35 Uhr, angenommen. Entlaſſungs⸗ zeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen.

Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe Sexta des Realgymnaſiums oder Klaſſe VII der Real⸗ ſchule iſt das zurückgelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch noch ſolche Schuͤler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. Sep⸗ tember erreichen.

Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können.

b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter.

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes.

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

3. Vorſchule. Anmeldungen können Montag den 18. April, vormittags von 912 Uhr und nachmittags von 35 Uhr, im Pädagoggebäude geſchehen, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, event. Zeugnis der früheren Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel

vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, 8. 1. Doch können auch noch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.

4. Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerkſam gemacht, daß wegen Unter⸗ bringung der letzteren zur Sicherung gehöriger Aufſicht Rückſprache mit der Direktion zu nehmen iſt, bei welcher auch vorgängige Anzeige von einem Wohnungswechſel ſolcher Schüler ſtattzufinden hat.

Darmſtadt, den 13. März 1888.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſtums und der Realſchule. Kuhl.

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