VII. Anfang des Anterrichts, Bedingungen der Aufnahme in die Schule.
1. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen
Mittwoch den 20. April, vormittags 9 Uhr.
Die Prüfung neu eintretender Schüler findet am 19. April, vormittags von 9 Uhr ab, ſeatt.
2. Anmeldungen neu eintretender Schüler werden im Realſchulgebäude Montag den 8. April, vormittags von 9—12 Uhr und nachmittags von 3—5 Uhr, angenommen. Entlaſſungs⸗ zeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen.
Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe— Sexta des Realgymnaſiums oder Klaſſe VII der Realſchule— iſt das zurückgelegte 9. Lebensjahr Bedingung; doch können auch noch ſolche Schüler auf⸗ genommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife dieſes Alter bis zum 30. September erreichen.
Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können.
b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter.
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes.
d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
3. Vorſchule. Anmeldungen können Montag den 18. April, vormittags von 9—12 Uhr und nachmittags von 3—5 Uhr, im Pädagoggebäude geſchehen, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, event. Zeugnis der früheren Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel
vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, 2.„ „ 8.„„„ 1.„ Doch können auch noch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.
4. Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerkſam gemacht, daß wegen Unter⸗ bringung der letzteren zur Sicherung gehöriger Aufſicht Rückſprache mit der Direktion zu nehmen iſt, bei welcher auch vorgängige Anzeige von einem Wohnungswechſel ſolcher Schüler ſtattzufinden hat.
Darmſtadt, den 18. März 1887.
Großherzogliche Direktion des Realgymnaſtums und der Realſchule. Kuhl.


