Jahrgang 
1886
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Deutſcher Rat, von Robert Reinick, vorgetragen von Ludwig Stoll, Schüler der Quinta I. Der grüne Eſel, von Gellert, vorgetragen von Adam Reeg, Schüler der 7. Klaſſe.

9. Geſang:Es zogen drei Burſchen wol über den Rhein, nach einer älteren Volksweiſe arrang. von C. Völſing.

10. Erwähnung der Schüler, die beſonderes Lob verdienen; Zuerkennung der Prämien aus der Klunk'ſchen Stiftung; Entlaſſung der abgehenden Schüler.

11.Worte des Abſchieds, geſprochen von Karl Henſing, Schüler der Ober⸗Prima.

12. Geſang:Wanderlied, Melodie von A. Beryt.

VII. Anfang des Anterrichts, Bedingungen der Aufnahme in die Schule.

1. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen

Mittwoch den 5. Mai, vormittags 9 Uhr. Die Prüfung neu eintretender Schüler ſindet am 4. Mai, vormittags von 9 Uhr ab, ſtatt.

2. Anmeldungen neu eintretender Schüler werden im Realſchulgebäude Montag den 3. Mai, vormittags von 912 Uhr und nachmittags von 35 Uhr, angenommen. Entlaſſungs⸗ zeugnis aus der früheren Schule, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen.

Für die Aufnahme in die unterſte Klaſſe Sexta des Realgymnaſiums oder Klaſſe VII der Realſchule iſt das zurückgelegte 9. Lebensjahr Bedingung.

Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können.

b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter.

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes.

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

3. Vorſchule. Anmeldungen können Montag den 3. Mai, vormittags von 912 Uhr und nachmittags von 35 Uhr, im Pädagoggebäude geſchehen, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, event. Zeugnis der früheren Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel

vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, 8. 1 1 1 1. Doch können auch noch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.

4. Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerkſam gemacht, daß wegen Unter⸗ bringung der letzteren zur Sicherung gehöriger Aufſicht Rückſprache mit der Direktion zu nehmen iſt, bei welcher auch vorgängige Anzeige von einem Wohnungswechſel ſolcher Schüler ſtattzufinden hat.

Darmſtadt, den 6. April 1886.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſtums und der Realſchule. Kuhl.