Jahrgang 
1885
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272 Folgende Kenntniſſe ſind nachzuweiſen: a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können. b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter. c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes. d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.

3. Vorſchule. Anmeldungen können Montag den 13. April, vormittags von 912 Uhr und nachmittags von 35 Uhr im Pädagoggebäude geſchehen, Geburtsſchein und Impfſchein ſind dabei einzureichen, ev. Zeugnis der früheren Schule. Das Aufnahmealter iſt in der Regel

vollendetes 6. Lebensjahr für die 3. Klaſſe, 7. 2. 2 8. 1 7 1. Doch können auch noch ſolche Schüler aufgenommen werden, welche bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife das betreffende Alter für die Klaſſen bis zum 30. September erreichen.

4. Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerkſam gemacht, daß wegen Unter⸗ bringung der letzteren zur Sicherung gehöriger Aufſicht Rückſprache mit der Direktion zu nehmen iſt, bei welcher auch vorgängige Anzeige von einem Wohnungswechſel ſolcher Schüler ſtattzufinden hat.

5. Durch die Einführung des neuen Lehrplans für die Realgymnaſien, der einen neunjährigen Kurſus für dieſe Schulen vorſchreibt, wird es nötig, die jetzige erſte Klaſſe der Vorſchule zum Real⸗ gymnaſium zu nehmen. Es beginnt daher dieſesmal ausnahmsweiſe der Kurſus im Lateiniſchen ſowohl für neunjährige Schüler in der neuen Serxta, als auch für zehnjährige in der Quinta. Im nächſten Jahre wird der Unterricht in dieſer Sprache nur in der Sexta, alſo für neunjährige Schüler ſeinen Anfang nehmen. Der Gleichförmigkeit wegen wird auch der Realſchule(ſeither II. Ordnung) eine neue, die ſiebente Klaſſe für 9jährige Schüler hinzugefügt.

Zu weiterer Auskunft iſt der Unterzeichnete gerne bereit.

Darmſtadt, den 13. März 1885.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſtums und der Realſchule.

Kuhl.