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V. Chronik der Anſtalt.
1. Durch hohe Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten wurde den Gymnaſial⸗ und Reallehramts⸗Acceſſiſten: Guſtav Stammler aus Darmſtadt(Verf. vom 13. Dec. 1883), Jakob Hamann aus Offenbach(Verf. vom 15. Aug. 1884), Chriſtoph Wittich aus Darmſtadt(Verf. vom 3. Nov. 1884), Wilhelm Walger aus Pfungſtadt(Verf. vom 31. Dec. 1884), der Acceß an der Schule geſtattet.
Acceſſiſt Chriſtian Lenhardt trat am 20. October 1884 als Vertreter für den erkrankten Turnlehrer Völſing ein.
2. Durch Decret vom 15. December 1883 wurde der proviſoriſche Lehrer Wilhelm Heiß definitiv an unſerer Schule angeſtellt.
3. Am 13. December 1884 verſtarb nach längerem Leiden in Bad⸗Nauheim der Lehrer an unſerer Vorſchule Julius Reuß. Seine Kollegen und Schüler werden dem pflichttreuen und liebenswürdigen Lehrer ein treues Andenken bewahren.
Mit ſeiner Vertretung war mit Beginn des Sommerſemeſters, zu welcher Zeit Reallehrer Reuß wegen Krankheit beurlaubt wurde, durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 15. April 1884 der Schulverwalter Philipp Schäfer aus Fränkiſch⸗Crumbach betraut, der die erledigte Stelle bis auf Weiteres fort verſieht.
4. Von den an unſerer Schule beſchäftigten Acceſſiſten verließen dieſelbe:
Dr. Heinrich Heil am 6. Februar 1884, um eine Stelle an der höheren Bürgerſchule zu Beerfelden,
Rudolf Gerhard am 26. März 1884, um eine Stelle an dem Gymnaſium zu Mainz zu übernehmen.
Rudolf Erb mit Schluß des Sommerſemeſters 1884, um ſeiner Militärpflicht als Einjährig⸗ Freiwilliger in dem 115. Regiment zu genügen.
Auguſt Fuldner mit Beginn des Winterſemeſters 1884/85. Derſelbe übernahm eine Stelle an der höheren Bürgerſchule zu Langen.
5. Da aus der Herbſt⸗ und Oſterunterſecunda der Realſchule I. Ordnung immer eine große Zahl von Schülern nach Erlangung der Qualification zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt austrat, für die Verſetzung nach Oberſecunda daher immer nur eine geringe Zahl übrig blieb, ſo ließen ſich die in den unteren Klaſſen eingeführten Wechſelcöten in den 3 oberen Klaſſen nicht durchführen. Wir hätten daher in dieſen Klaſſen Herbſt⸗ und Oſterabteilungen einführen müſſen, das ſicherlich eine große Schädigung des Unterrichts in dieſen Klaſſen zur Folge gehabt hätte. Da außerdem die Herbſtaufnahmen in unſerer Vor⸗ ſchule von Jahr zu Jahr geringer wurden, eine gleichmäßige Verteilung der Schüler in den beiden gleich⸗ ſtehenden Herbſt⸗ und Oſterklaſſen nicht möglich war, ſo hat Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, auf Antrag der Lehrerconferenz genehmigt, daß die Wechſelcöten wieder aufgehoben, ſtatt derſelben bei den Altersſtufen, in denen es nötig iſt, wieder Parallel⸗ klaſſen eingeführt werden und der Anfang des Schuljahres auf Oſtern verlegt wird. Der Gleichförmigkeit wegen wurde auch in der Realſchule II. Ordnung der Anfang des Schuljahres auf dieſe Zeit verlegt.
6. Durch Allerhöchſte Entſchließung vom 10. December 1884 haben des Großherzogs Königliche Hoheit zu beſtimmen geruht, daß die ſeither als Realſchulen erſter Ordnung bezeichneten Lehranſtalten künftig den Namen Realgymnaſien führen ſollen und in Folge hiervon die bisherigen Realſchulen zweiter Ordnung künftig einfach als„Realſchulen“ zu bezeichnen ſind.


