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Specieller Lehrplan.
1. Religion. über den Lehrſtoff und die Verteilung desſelben auf die einzelnen Klaſſen wird in Benehmen mit den kirchlichen Behörden eine beſondere Verfügung erlaſſen werden.
2. Deutſche Sprache. Der Unterricht in der deutſchen Sprache ſoll den Schüler befähigen, mündlich ſowohl, als ſchriftlich, ſich beſtimmt und richtig auszudrücken. Er ſoll ihm die Geſetze der Mutterſprache zu eigen machen und durch ihre Erkenntnis und fortgeſetzte bewußte Anwendung ſein Denkvermögen ſtärken. Er ſoll an dem bei der Lektüre und den Aufſatzübungen behandelten Stoff ſeinen Gedankenkreis erweitern helfen, und ihn endlich mit der deutſchen Literatur in einigen hervorragenden Erzeugniſſen bekannt machen.
Der Unterricht in der Mutterſprache hat ſich nicht auf die für ihn angeſetzten Stunden zu be⸗ ſchränken. Es ſind alle übrigen Lehrgegenſtände mit hereinzuziehen, indem ſtets darauf geſehen werden muß, daß auf beſtimmt geſtellte Fragen kurze, aber beſtimmte und grammatiſch richtige Antworten gegeben werden. Namentlich iſt in den Klaſſen VI und V der hier in biographiſcher Form zu betreibende Geſchichts⸗ unterricht zu verwerthen, dadurch, daß ihm ein Teil des Stoffs für die mündliche und zuweilen auch ſchriftliche Wiedergabe entnommen wird.
a. Die Lektüre bildet auf allen Stufen den Mittelpunkt des Unterrichtes in der deutſchen Sprache. Es iſt ein ſtufenweiſe geordnetes Leſebuch zu benutzen, aus dem Stücke zum Leſen und Nach⸗ erzählen, zur grammatiſchen und ſachlichen Erklärung auserwählt werden.
Von Klaſſe IV an findet die Poeſie eine größere Berückſichtigung. Der poetiſchen Lektüre ſchließt ſich von Klaſſe II ab eine Erklärung der Versmaße an. In Klaſſe II und 1 werden bei der Lektüre Erklärungen über die einzelnen Dichtungsgattungen gegeben. Ein beſonderer Unterricht in der Metrik und Poetik wird nicht erteilt.
Der Lektüre dienen in den oberen Klaſſen außer den im Leſebuch vorhandenen poetiſchen Proben und ſchwierigeren Proſa⸗Abſchnitten noch zuſammenhängende größere Stücke unſerer klaſſiſchen Literatur. In Klaſſe I wird im Anſchluß an die Lektüre ein kurzer überblick über die deutſche Literaturgeſchichte gegeben, mit beſonderer Berückſichtigung unſerer neueren klaſſiſchen Periode.
Zur Erweiterung der literariſchen Beleſenheit dient eine wohlgeordnete und von dem Lehrer des Deutſchen zu leitende Privatlektüre, für welche die Schülerbibliotheken mit dem nötigen Materiale aus⸗ zuſtatten ſind.
b. Durch alle Klaſſen gehen üÜbungen im mündlichen Vortrag. Die einzelnen Anſtalten haben für ſich einen Kanon aufzuſtellen, welcher die in jeder Klaſſe zu erlernenden und durch Wiederholung von Zeit zu Zeit zu befeſtigenden Gedichte enthält, aus welchen dem einzelnen Lehrer eine freie Auswahl gelaſſen wird.
c. Die Grammatik iſt im engſten Anſchluß an die Lektüre zu lehren. Doch iſt ein paſſender Leitfaden beim Unterricht zu benutzen.
Formenlehre und Orthographie, Satzlehre und Interpunktion ſind in den Klaſſen VI- III zu abſolviren.— Die Formenlehre wird der Hauptſache nach in den Klaſſen VI und V durch⸗ genommen. In Klaſſe Iy folgt alsdann eine ausführlichere Repetition derſelben mit fortgeſetzten Üübungen verbunden. Das Wichtigſte über Wortbildung wird für Klaſſe III aufgehoben. Die Satzlehre wird in Klaſſe IV begonnen und der Hauptſache nach in Klaſſe IV zum Abſchluß gebracht. In Klaſſe III findet eine Repetition derſelben ſtatt. Zur Einübung und Befeſtigung des grammatiſchen Stoffs ſind fort⸗ während mündliche und ſchriftliche Übungen anzuſtellen. Die erſteren ſind vorzugsweiſe zu betonen. Die Geſetze des Periodenbau's ſind bei Erklärung der Leſeſtücke und Beſprechung der Aufſätze in den Klaſſen III, II und I zu entwickeln. Ein beſonderer Unterricht in der Stiliſtik wird nicht gegeben. Das hiervon Notwendige wird ebenfalls an den Aufſätzen und Leſeſtücken erläutert.


