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3. Turnſpiele. VI und V. Fangen(Zeck), Fangen mit Durchlaufen(Schneidezeck)— Dritter Mann— Brücken⸗ mann— Schwarzer Mann ꝛc. 4 IV und III. Bärenſpiel— Freiwolf— Jagdſpiel— Ballſpiele mit dem leichten Balle, z. B. Reiterball, Treibball u. ſ. f. II und I. Fußball— Grenzball— Schlagball— Barrſpiel. 4. Laufen. Wettlauf und Dauerlauf in allen Klaſſen mit geſteigerten Anforderungen. 5. Ringen. In den Unterklaſſen: Handziehen, Schieben, Seilziehen, Hinkkampf ꝛc. In den Oberklaſſen: eigentliches Ringen nach beſtimmten Regeln.
6. Langes Schwingſeil.
7. Schweben.
Für VI und V Übungen auf dem Schwebebaum. Für IV und III Stemmübungen und Übungen
des gemiſchten Sprunges am feſtliegenden Teile des Baumes oder am Stemmkbalken. 8. Springen.
Hoch⸗ und Weitſprung wird in allen Klaſſen geübt und zwar in den Unterklaſſen mehr mit Rück⸗ ſicht auf eine richtige Ausführung des Sprunges, in den Oberklaſſen mehr auf größere Leiſtungen.
Der gemiſchte Sprung beginnt:
In IV am Sturmbrett. „ III„ Bock. „ II„ Pferd. „ I mit dem Stabe. 9. Klettern. Für VI, V und IV Übungen am Klettergerüſte. Für V, IV, III am Tau. KLetztere ſind in den Oberklaſſen zeitweiſe zu wiederholen. 10. Hangübungen.
Die Hangübungen beginnen in VI an der wagrechten Leiter und am Rundlauf und werden an dieſen Geräten bis IV weitergeführt. Von IV bis IIIa tritt ſchräge Leiter, von IIIb bis I Reck und für l beſonders noch Streckſchaukel an Stelle der Leitern.
11. Stemmübungen. In den Unterklaſſen(IV und III) Übungen am Stemmbalken. In III tritt Barren hinzu bis
einſchließlich Ia.
Für VI und V.
. 12. Werfen. Gerwurf nur für I. 13. Singen.. Der Geſangunterricht zerfällt in theoretiſche und praktiſche Ubungen, die in ſtete Verbindung zu ſetzen ſind.
Aufgabe der erſteren iſt, die Schüler mit den weſentlichen melodiſchen, rhythmiſchen und dynamiſchen Tonverhältniſſen bekannt zu machen, die gewöhnliche Bezeichnung, Notenſchrift, Vorzeichen, zu ſicherer Kenntnis zu bringen und eine befriedigende Fertigkeit im Treffen zu erzielen.
Bei den praktiſchen Übungen ſind Volkslieder und Choräle zu pflegen.
Während des Stimmwechſels ſind die Schüler von der Beteiligung am Geſange fern zu halten. Der Geſangunterricht iſt im allgemeinen obligatoriſch; doch iſt wegen Mangels an Stimme und Gehör
eine Dispenſation zuläſſig.


